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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 477SCC from 2023

Art. 477 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 477 B. Disinheritance I. Grounds

The testator has the power to deprive an heir of his or her statutory entitlement by means of a testamentary disposition:

  • 1. (1) if the heir has committed a serious crime against the testator or a person close to him or her;
  • 2. if the heir has seriously breached his or her duties under family law towards the testator or the latter’s dependants.
  • (1) Amended by No I 4 of the FA of 26 June 1998, in force since 1 Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 477 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF190036TestamentseröffnungBerufung; Berufungsklägerin; Erben; Erblasser; Recht; Verfügung; Pflichtteil; Gesetzliche; Letztwillige; Vorinstanz; Erbin; Erbenstellung; Erblassers; Vermächtnis; Pflichtteils; Urteil; Letztwilligen; Testament; Berufungsbeklagte; Gericht; Gesetzlichen; Einzelgericht; Verfügungen; Wille; Entscheid; Willen; Praxis; Nachlass; IVm
    ZHLB170045Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung etc.Klagt; Beklagten; Gültig; Enterbung; Klage; Recht; Gehren; Vorinstanz; Pflichtteil; Erben; Herabsetzung; Partei; Erblasser; Herabsetzungs; Berufung; Verfügung; Nachtrag; Testament; AaO; Herabsetzungsklage; Verfahren; Parteien; Erblasserin; Ungültigkeit; Gesetzliche; Nachlass; Letztwillige; Pflichtteils
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSEL.2019.1 (SVG.2019.277)Anrechnung eines Erbverzichts und Rückforderung von ELSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Januar; Vermögen; Dossier; ASB-Dossier; Erbschaft; Beschwerdegegnerin; Ergänzungsleistung; Betrag; Vermögens; Ergänzungsleistungen; Kantonale; Leistungen; Ausschlagung; Beschwerdeführers; Zurück; Vorliegend; Beihilfe; Basel-Stadt; Einsprache; November; Wurden; Verfügung; Vermögensverzicht; Werden; Kanton; Rechtliche; Geltend
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    106 II 304Enterbung wegen schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten (Art. 477 Ziff. ZGB). Der Enterbungsgrund des Art. 477 Ziff. 2 ZGB ist gegeben, wenn der Erbe schuldhaft und widerrechtlich in gesinnungs- und wirkungsmässig schwerer Weise gegen seine familienrechtlichen Pflichten verstossen, d.h. eine gesetzliche Bestimmung des Familienrechts verletzt hat; die fragliche Handlung muss eine Untergrabung der Familiengemeinschaft zur Folge gehabt haben. Schuld; Enterbung; Schwere; Pflichten; Mutter; Familienrechtliche; Schulden; Enterbungsgr; Urteil; Klägers; Verfügung; Familienrechtlichen; Umstände; Geriet; PIOTET; Verletzung; Schwester; Erblasser; TUOR; Verletzt; ESCHER; Urteil; Erben; Schuldanerkennung; Berufung; Verhalten; Letztwillige
    101 II 203Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB). Auf die Anfechtung des Adoptionsvertrages durch den Annehmenden wegen Willensmängeln sind die Art. 23-31 OR anwendbar. Für die Anfechtungsklage gilt somit eine relative Verwirkungsfrist von einem Jahr seit Kenntnis des Willensmangels. Besteht auch eine absolute Verwirkungsfrist von zehn Jahren entsprechend der im OR geltenden ordentlichen Verjährungsfrist? Frage offengelassen. Adoption; Anfechtung; Recht; Willen; Rechtlich; Frist; Adoptionsvertrag; Verwirkungsfrist; Willensmängel; Irrtum; Vertrag; Willensmängeln; Gelte; Klage; Täuschung; Kindes; Verhältnis; Willensmangel; Bestimmungen; Bundesgericht; Eheliche; Relative; Geltende; Eventuell; Irrtums; Müsse; Angefochten; Willensmangels; Geltenden

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-1422/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Erben; Beschwerdeführer; Verstorbene; Schweiz; Verstorbenen; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Schweizerischen; Französische; Verfügung; Partei; Frankreich; Parteien; Wohnsitz; Behörde; Zuständig; Erbschaft; Einsprache; Verfahren; Schweizer; Einspracheentscheid; Regelung; Französischen; Verbindung; Todes; Höhe; Lasses
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