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Code civil suisse (CC)

Art. 475 CC de 2023

Art. 475 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 475 2. Libéralités entre vifs

Les libéralités entre vifs s’ajoutent aux biens existants, dans la mesure où elles sont sujettes ? réduction.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 475 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2018 3Erbteilung (Ausgleichung, gemischte Schenkung)Erblasser; Beklagten; Konto; Kontokorrent; Erbteil; Darlehen; Schenkung; Vi-BB; Ausgleichung; Herabsetzung; Berufung; Beweis; Vi-KB; Bilanz; Glich; Zuwendung; Gesellschaft; Urteil; Gemischte; Partei; Kaufvertrag; Schuld; Kredit; Klägern; Geschäft; Erblassers; Pflicht; Garage
GRZK1-12-48erbrechtliche AuseinandersetzungBerufung; Erblasser; Klagte; Serin; Erblasserin; Berufungsbeklagte; Liegenschaft; Berufungskläger; Recht; Rechnung; Klagten; Recht; Nachlass; Vorinstanz; Ausgleichung; Zeitpunkt; Todes; Pflichtteil; Fungsbeklagten; Entscheid; Festzustellen; Setzung; Zuwendung; Setze; Berufungsbeklagten
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