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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 475SCC from 2023

Art. 475 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 475 2. Inter vivos gifts

Inter vivos gifts are added to the estate insofar as they are subject to an action in abatement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 475 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2018 3Erbteilung (Ausgleichung, gemischte Schenkung)Erblasser; Beklagten; Konto; Kontokorrent; Erbteil; Darlehen; Schenkung; Vi-BB; Ausgleichung; Herabsetzung; Berufung; Beweis; Vi-KB; Bilanz; Glich; Zuwendung; Gesellschaft; Urteil; Gemischte; Partei; Kaufvertrag; Schuld; Kredit; Klägern; Geschäft; Erblassers; Pflicht; Garage
GRZK1-12-48erbrechtliche AuseinandersetzungBerufung; Erblasser; Klagte; Serin; Erblasserin; Berufungsbeklagte; Liegenschaft; Berufungskläger; Recht; Rechnung; Klagten; Recht; Nachlass; Vorinstanz; Ausgleichung; Zeitpunkt; Todes; Pflichtteil; Fungsbeklagten; Entscheid; Festzustellen; Setzung; Zuwendung; Setze; Berufungsbeklagten
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