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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 472 OR dal 2023

Art. 472 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 472 A. Deposito in genere I. Definizione

1 Il deposito è un contratto per cui il depositario si obbliga verso il deponente a ricevere una cosa mobile che questi gli affida e a custodirla in luogo sicuro.

2 Il depositario non può pretendere una mercede, tranne l’abbia espressamente pattuita o debba secondo le circostanze ritenersi sottintesa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 472 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170276Mehrfache Veruntreuung etc.Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Schuldig; Beschuldigte; Verfahrensbeteiligten; Beschuldigten; Privatkläger; Zuzüglich; Recht; Berufung; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Ersatzforderung; Einziehung; Dispositiv; Zahlung; Konti; Konto; Zahlungen; Bezirksgerichts; Anklage; Rechtskraft; Dispositivziffer; Schaden; Staatsanwaltschaft; Eintritt; Betrag
ZHHE130040Rechtsschutz in klaren FällenRecht; Aktien; Trust; Klagten; Beklagten; Konto; Depot; Rechtsbegehren; Partei; Parteien; Klage; Genswerte; Treuhänder; Vermögenswerte; Bezug; Vertrag; Auskunft; Schweiz; Hinterlegung; Herausgabe; Streitgegenständlichen; Verfahren; Betr; Rubrik; LugÜ; Liechtenstein; Restitution
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 160 (4A_637/2012)Art. 482 Abs. 1 und Art. 472 Abs. 1 OR; Lagergeschäft, Hinterlegung. Die öffentliche Anerbietung zur Aufbewahrung von Waren stellt ein charakteristisches Element des Lagergeschäfts dar (E. 2.3). Pflichten des Aufbewahrers im Hinterlegungsvertrag (E. 2.4 und 2.5). Rechtswirkungen einer Empfangsbescheinigung (E. 2.7).
Regeste b
Art. 16 OR; vorbehaltene Form. Die Vereinbarung einer vorbehaltenen Form untersteht keiner Formvorschrift (E. 2.6).
Contrat; Recourante; Entre; Conclu; Obligation; été; Qu'elle; Dépôt; Partie; L'intimée; Forme; Marchandise; Cantonale; être; D'une; Parties; Cit; Restituer; Obligations; Constitue; Document; Publique; Comme; Ressort; Conclusion; Dépositaire; Même; Aucun; Réception; Engagée
135 III 31 (5A_277/2008)Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. Art. 194 Abs. 1 SchKG; Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Aufhebung der Konkurseröffnung durch Hinterlegung des geschuldeten Betrages beim oberen Gericht zuhanden des Gläubigers. Der Schuldner kann bei der Hinterlegung gemäss Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG die Aushändigung des hinterlegten Forderungsbetrages an den Gläubiger ausnahmsweise vom Ausgang eines weiteren Prozesses abhängig machen. Ein berechtigtes Interesse zu diesem Vorgehen hat der Schuldner, über den der Konkurs ohne vorgängige Betreibung eröffnet worden ist, wenn die zur Konkurseröffnung Anlass gebende Forderung strittig bzw. der Bestand dieser Forderung nie in einem ordentlichen Verfahren überprüft worden ist (E. 2.2.5). Der Schuldner darf jedoch die Aushändigung des hinterlegten Betrages an den Gläubiger nicht zusätzlich von seiner Zustimmung abhängig machen (E. 2.2.6). Konkurs; Beschwerde; SchKG; Hinterlegung; Schuld; Forderung; Konkurse; Konkurseröffnung; Schuldner; Hinterlegt; Abhängig; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Aushändigung; Hinterlegte; Ausgang; Vorgängig; Betreibung; Hinterlegten; Betrag; Vorgängige; Obergericht; Forderungsbetrag; Zustimmung; Obergerichts; Urteil; Gerichtlich; Strittig; Kantons; Betrages

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2220/2008MehrwertsteuerDienst; Dienstleistung; MWSTG; AMWSTG; AMWSTV; Ausland; Verwahrung; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Dienstleistungen; Leistung; Steuer; Wegleitung; Empfänger; Urteil; Vermögens; Depot; Beschwerdeführerin; Verfahren; Erbracht; Inland; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Vermögensverwaltung; Steuerbare; Bundesgericht; Lagerung; Banken; Wirtschaftliche; Bundesgerichts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.38Dénonciation calomnieuse (art. 303 CP), séquestration (art. 183 CP) et faux témoignage (art. 307 CP)Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
RR.2015.41Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
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