Art. 47 Règles concernant les motocyclistes
1 Les motocyclistes ne doivent pas circuler de front, sauf s’il est indiqué de le faire quand ils se trouvent dans une file de voitures automobiles.
2 Si la circulation est arrêtée, les motocyclistes resteront ? leur place dans la file des véhicules.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU150099 | Mehrfache Übertretung von Verkehrsvorschriften | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Heitslinie; Sicherheitslinie; Polizeibeamte; Berufung; Kolonne; Urteil; Sachverhalt; Vorinstanz; Stadt; Busse; Zeuge; Vorfall; Stadtrichteramt; Überfahren; Polizeibeamten; Befehl; Notiz; Erinnern; Polizeirapport; Aussagen; Recht; Spreche; Anlässlich; Einvernahme; Notizbucheintrag; Tigen |
ZH | SB120351 | fahrlässige Körperverletzung | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Berufung; Beschuldigten; Fahrzeug; Urteil; Privatklägers; Verkehr; Entschädigung; Bundesgericht; Vorinstanz; Verkehr; Recht; überholt; Staatsanwalt; Beschwerde; Vertreterin; Staatsanwaltschaft; Vorinstanzlich; Geschwindigkeit; Stehend; Berufungsverfahren; Vorinstanzliche; überholen; Gericht; Verteidigung; Kolonne; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 155 | Art. 35 Abs. 2 und 3, Art. 47 Abs. 2 SVG; Überholen einer Fahrzeugkolonne durch einen Motorradfahrer; Kollision mit einem wendenden Fahrzeug. Motorradfahrer dürfen nicht eine stehende Fahrzeugkolonne links überholen (E. 3.2). Wer ein Überholmanöver ausführt, das wegen seiner Gefährlichkeit gesetzlich verboten ist, verletzt damit die allgemeinen Sorgfaltsregeln (E. 3.3). | über; Fahrzeug; Verkehr; Verkehrs; Kolonne; Beschwerde; Beschwerdeführer; überholt; Überholen; Verkehr; Fahrzeuge; Geschwindigkeit; Motorradfahrer; überholen; Fahrzeugkolonne; Vorinstanz; übersichtlich; überholte; Strassen; Einbiegen; Linke; Gewissheit; Fahrzeuglenker; Verletzt; Wenden; Überholmanöver; Urteil; Verletzung; Rechtzeitig; Stockend |
114 IV 144 | Art. 35 SVG und 39 Abs. 1 VRV; Überholen. Wer an einem Fahrzeug vorbeiführt, das wegen der Verkehrslage vorübergehend wartet, überholt im Rechtssinne; dieser Begriff erfordert somit nicht, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden (Präzisierung der Rechtsprechung). | Fahrzeug; Verkehr; Überholen; überholt; Fahrzeuge; Nichtigkeitsbeschwerde; Befinden; Rechtssinn; Verkehrslage; Vorübergehend; Wartet; Bewegung; Verletzung; Personenwagen; BUSSY/RUSCONI; Hindernis; Urteil; Begründet; Rechtsprechung; Vorbeifährt; Fügt; Nicht; Erfordert; Anhalten; Hinweisen; Erwägungen; Gegebenheiten; Wonach; Widerspricht |