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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 47 CCS de 2022

Art. 47 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 47 Autonomie des cantons

1 La Confédération respecte l’autonomie des cantons.

2 Elle laisse aux cantons suffisamment de tâches propres et respecte leur autonomie d’organisation. Elle leur laisse des sources de financement suffisantes et contribue ? ce qu’ils disposent des moyens financiers nécessaires pour accomplir leurs tâches. (1)

(1) Accepté en votation populaire du 28 nov. 2004, en vigueur depuis le 1er janv. 2008 (AF du 3 oct. 2003, ACF du 26 janv. 2005, ACF du 7 nov. 2007; RO 2007 5765; FF 2002 2155, 2003 6035, 2005 883).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 47 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2007.12Reingewinn, Einkauf in PensionskasseArbeitgeber; Vorsorge; Einkauf; Beiträge; Arbeitnehmer; Versicherung; Pensionskasse; Vorsorgeeinrichtung; Kanton; Person; Obligatorisch; Steueramt; Zahlung; Urteil; Rekurrentin; Einkaufs; Steuerbar; Freiwillige; Recht; Arbeitgebers; Arbeitgebern; Leistung; Abzug; Rekurs; Brief; Geschäftsmässig; Bestimmungen; Obligatorischen; Beiträgen
SGEL 2019/24Entscheid Art. 58 ATSG. Örtliche Zuständigkeit. Anwendbares Recht. Anwendbares Verfahrensrecht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. August 2019, EL 2019/24). Kanton; Beschwerde; Kantons; Versicherungsgericht; Sprach; Franken; Einsprache; Galler; Gallen; Einspracheentscheid; Stelle; Kantonale; Rechts; Führe; Ergänzungsleistung; Durchführungsstelle; Zürcher; Materiell; Wohnsitz; Beschwerdeführerin; Anwendung; Kantonalen; Zürich; Würde; Eigene; Verfügung; Spreche; Entscheid; Angefochten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2007.00030Berufliche VorsorgeVorsorge; Obligatorische; Beiträge; Obligatorischen; Berufliche; Beschwerde; Vorsorgeeinrichtung; Satzbestimmend; Rekurs; Kadervorsorge; Ermessen; Reglement; Verwaltungsgericht; Rekurskommission; Person; Geleisteten; Steuerbaren; Beruflichen; Abzug; Entscheid; Arbeitgeber; Pflichtigen; Gericht; Bereich; Recht; überobligatorische; Kammer; Wonach; überobligatorischen; Kaderversicherung
SGEL 2019/28Entscheid Art. 58 ATSG. Örtliche Zuständigkeit. Anwendbares Recht. Anwendbares Verfahrensrecht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. August 2019, EL 2019/28). Kanton; Recht; Kantons; Versicherungsgericht; Galler; Beschwerde; Thurgau; Ergänzungsleistung; Einsprache; Gallen; Einspracheentscheid; Verfügung; EL-act; Anspruch; Rente; Bundes; Thurgauer; Beschwerdegegnerin; Durchführungsstelle; Entscheid; Verwaltung; Verwaltungs; Materiell; Franken; Wohnsitz; EL-Durchführungsstelle; Wechselkurs; Zuständigkeit; Angefochten; EL-Bezüger
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 240Art. 104 Abs. 2 StPO; weitere Behörde, der Parteirechte eingeräumt werden können. Der Begriff der Behörde nach Art. 104 Abs. 2 StPO ist grundsätzlich in einem eingeschränkten Sinn zu verstehen. Nicht massgebend ist, ob die Organisation öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisiert ist. Entscheidend ist vielmehr, dass ihr die Erfüllung einer dem Gemeinwesen zustehenden öffentlichrechtlichen Aufgabe übertragen wurde, dass ihr hierbei hoheitliche Befugnisse zukommen, dass die Geschäfts- und Rechnungsführung für ihre öffentlichen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht steht, mithin dass die Organisation genügend in das Gemeinwesen eingebunden ist und dass ihre öffentlichrechtliche Tätigkeit durch den Staat abgegolten wird (E. 2). Recht; Behörde; Partei; Beschwerde; Kanton; Beschwerdeführer; Bundes; Behörden; Parteirechte; Recht; Rechtlich; Tierschutz; Kantone; Organ; Prozess; Rechts; Staat; Organisation; Verfahren; Aufsicht; Verein; Staats; Beschwerdeführers; Behördenbegriff; Bundesrecht; Private; Aufgabe; THV/BE; Interesse; Bundesgesetz
142 V 129 (9C_889/2014)Art. 2 Abs. 2, Art. 16 Abs. 1-3, Art. 17 Abs. 2 lit. c und Abs. 5 FZG; Höhe der Austrittsleistung bei Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat. Für die Berechnung des Barwertes gelten nur Vorsorgeleistungen, nicht aber die (Vor-)Finanzierung von solchen als "versicherte Leistungen" im Sinne von Art. 16 Abs. 2 und 3 Satz 1 FZG (E. 5.3). Die reglementarischen Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung, welche der Überbrückung sowohl der AHV-Altersrente als auch einer Altersrente aus beruflicher Vorsorge dienen, sind "Überbrückungsrenten" im Sinne von Art. 17 Abs. 2 lit. c FZG (E. 5.4). Für die Frage, nach welchem System die Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung finanziert werden, ist nicht allein der zeitliche Aspekt massgeblich; ebenso entscheidend ist, ob die entsprechenden Beiträge zu einer planmässigen Äufnung von Deckungskapital führen (E. 6.3). Stammen die Mittel für die fragliche Leistung aus der Auflösung technischer Rückstellungen resp. aus freien Mitteln, so wurde sie nicht im Kapitaldeckungsverfahren finanziert (E. 6.5). Es besteht nur Anspruch auf eine, d.h. integrale Austrittsleistung; bei deren Berechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen verbleibt kein Raum für eine Kumulation innerhalb dieser Ordnung (E. 7.3). Vorsorge; Leistung; Leistungen; Reglement; Finanzierung; Vorsorgestiftung; Austritt; Alter; Austritts; Beiträge; Deckung; Austrittsleistung; Temporäre; Deckungskapital; Arbeitgeber; Finanziert; Vorsorgeeinrichtung; Beschwerde; Temporären; Pensionskasse; Rückstellungen; Überbrückung; Barwert; Planmässig; Reglementarische; Überbrückungsrente; Höhe; Arbeitnehmer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6435/2018NormenkontrolleVorsorge; Person; Beschwerde; Arbeitnehmer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Alter; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Verfügung; Stimmung; Personen; Berufliche; Reglement; Erlassene; Hinterlassene; Urteil; Massnahme; Hinterlassenen; Rente; Pensionskasse; Massnahmen; Reglementarisch; Arbeitgeber; Obligatorisch; Obligatorische; Sanierung
A-95/2019(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenBeschwerde; Arbeitgeber; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Arbeitgeberbeitragsreserve; Beschwerdeführerin; Vorsorge; Verwendung; Wendungsverzicht; Verwendungsverzicht; Unterdeckung; Stiftung; Rentner; Vorinstanz; Arbeitgeberbeitragsreserven; Recht; Teilliquidation; Verfahren; Pensionskasse; Vorsorgeeinrichtung; Verfügung; Angefochten; Gesamtliquidation; Angefochtene; Bilanz; Berufliche; Liquidation; übertragen; Vorliegen
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