E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 460OR from 2023

Art. 460 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 460 III. Restrictions

1 The registered power of attorney may be limited to the business affairs of a specific branch.

2 It may be conferred on two or more persons collectively (joint power of attorney) such that the signature of one attorney is not binding on the principal unless others participate in the transaction as prescribed.

3 Other limitations of authority have no legal effect on bona fide third parties.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 460 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG140205ForderungRecht; Klage; Gehren; Klagt; Klagten; Nebeni; Beklagten; Nebenintervenienti; Vertrag; Beweis; änderung; Unterschrift; Venientin; Ntervenientin; Klageänderung; Nebenintervenientin; Rechtsbegehren; Konto; Gericht; Urkunde; Züglich; Partei; Verfahren; Zuzüglich; Verfahren; Original; Zugszins; Prot
SZBEK 2017 114ArrestGesuch; Beschwerde; Gesuchsteller; Forderung; Arrest; Glaubhaft; Abtretung; Prokura; Zession; Kantonsgericht; Recht; Usbekistan; Vi-KB; Republik; Vollmacht; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Einzelrichter; March; Bezirksgericht; Verfügung; Bestätigung; Verfahren; Behauptet; Einzelzeichnungsberechtigung; Handlungsvollmacht; Gewerbe; Gericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 II 239Auftrag an eine Bank zur Führung eines Kontokorrents. Pflicht der Bank, bei ungenauer Bezeichnung des Empfängers einer bei ihr eingehenden Zahlung sorgfältig zu prüfen, für welchen ihrer Kunden diese bestimmt ist; Folgen der Verletzung dieser Pflicht (Erw. 4). Haftung aus unerlaubter Handlung (Art. 41 ff. OR). Schadenersatzforderung der Erwerber aller Aktien einer Aktiengesellschaft gegen eine Bank, die der Aktiengesellschaft bewusst eine ungerechtfertigte Gutschrift erteilt und so zur Täuschung der Erwerber der Aktien über deren Wert beigetragen hat (Erw. 5-11). - Haftung für absichtliche und fahrlässigeädigung. Gemeinsame Haftung der Bank und der Verkäufer der Aktien (Art. 50 , 51 OR). Anspruch auf Schadenersatz wegen Täuschung trotz Genehmigung des Vertrags (Art. 31 Abs. 3 OR). (Erw. 6). - Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang (Erw. 7). - Haftung der Bank, einer Aktiengesellschaft, für den Schaden aus unerlaubten Handlungen ihrer Organe (Art. 718 Abs. 3 OR);Zurechnung des Wissens und Willens des Vizedirektors mit Kollektivunterschrift, der die Erteilung der ungerechtfertigten Gutschrift veranlasst hat (Erw. 8). - Absicht oder Fahrlässigkeit? (Erw. 9, 10). - Festsetzung des Schadens (Art. 42 OR); Anwendung der relativen Berechnungsmethode (Erw. 11). Gutschrift; Aktien; Schaden; Betrag; Beklagten; Vorinstanz; Niederberger; Aktienkäufer; Gerechtfertigt; Schadenersatz; Corsetry; Ungerechtfertigt; Täuschung; Recht; Vergütung; Handlung; Michelis; Saldo; Zahlung; Schrieb; Haftung; Begründet; Ungerechtfertigte; Unerlaubte; Erteilung; Erwägung; Mengin; Konto; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1471/2006MehrwertsteuerBeschwerde; Frist; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Einsprache; Entscheid; Frist; Vollmacht; Quartal; Verfahren; Verwaltung; Entscheide; Bundesgericht; Bundesverwaltungsgericht; Gesetzlich; Rechtsmittel; -tägige; MWSTG; Beschwerden; Unterschrift; Kollektiv; -tägigen; Rechtsprechung; Formalismus; Urteil; Vertreter
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz