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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 46 LDIP de 2023

Art. 46 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 46 I. Compétence 1. Principe

Les autorités judiciaires ou administratives suisses du domicile ou, ? défaut de domicile, celles de la résidence habituelle de l’un des époux sont compétentes pour connaître des actions ou ordonner les mesures relatives aux effets du mariage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 46 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE220020EheschutzGesuch; Richt; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Scheidung; Recht; Eheschutz; Unterhalt; Berufung; Massnahme; Parteien; Massnahmen; Kinder; Unterhalts; Zuständigkeit; Entscheid; Gesuchstellers; Scheidungsverfahren; Eheliche; Eheschutzgericht; Vorinstanz; Vorsorgliche; Verfahren; Ehelichen; Eltern; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Liegenschaft; Bezahlen; Urteil
ZHLE190028EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Unterhalt; Recht; Scheidung; Partei; Parteien; Eheschutz; Vorinstanz; Berufung; Verfahren; Eheliche; Gesuchsgegners; Ehelichen; Vorlage; Scheidungsverfahren; Dische; Tochter; Schweiz; Portugiesische; Ausländische; Zuständigkeit; Urteil; Vorsorglich; Gesuchsteller; Portugal
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 II 376Anerkennung ausländischer Urteile in der Schweiz. Auch gestützt auf Art. 25 ff. IPRG ausgesprochene Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheide sind keine berufungsfähigen Urteile in Zivilrechtsstreitigkeiten (Art. 44 Abs. 1 und 46 OG) (E. 2). Solche Entscheide können nur mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden, die Anerkennung amerikanischer Zivilurteile ausserdem nur mit staatsrechtlicher Beschwerde gemäss Art. 84 Abs. 1 lit. a OG (E. 3). Anerkennung; Urteil; Vollstreckung; Ausländische; Beschwerde; Ausländischer; Urteile; Zivilrecht; Urteil; Anerkennungs; Staatsrechtliche; Berufung; Schweiz; Amerikanische; Entscheid; punitive; Damages; Zivilgericht; Zivilurteil; Zivilrechtliche; Entscheide; Zivilrechtsstreitigkeiten; Streitigkeiten; Urteilen; Appellationsgericht; Richter; Vollstreckbar; Beschwerde; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SIEHRBasler Kommentar, Internationales Privatrecht1996
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