E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 46 ATSG vom 2022

Art. 46 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 46 Aktenführung

Für jedes Sozialversicherungsverfahren sind alle Unterlagen, die massgeblich sein können, vom Versicherungsträger systematisch zu erfassen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 46 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2015.120Invalidenrente und berufliche MassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Akten; Recht; Bericht; Beschwerdegegnerin; Persönlichkeit; Gutachten; Diagnose; Persönlichkeitsstörung; Arbeitsfähigkeit; Untersuchung; Emotional; Depressive; Verfügung; Versicherung; Hinweis; Solothurn; Medizinische; Unentgeltliche; Instabile; Leistung; IV-Nr; Festgehalten; Entscheid; Unterlage; Gericht
SGIV 2016/114Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 28 IVG: Abstellen auf ein MEDAS-Gutachten, welches aufgrund einer remittierten depressiven Störung, psychologischer Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten und einer neurogenen Blasenentleerungsstörung und damit verbundener Inkontinenz eine Arbeitsfähigkeit von 75 % attestiert. Die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit der 60-jährigen Beschwerdeführerin ist gegeben, und ein Tabellenlohnabzug von mehr als 15 % nicht gerechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2017, IV 2016/114). Arbeit; Beschwerde; IV-act; Führe; Beschwerdeführerin; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Schmerz; Leistung; Urologische; Urteil; Einschränkung; Arbeitsunfähigkeit; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Tätigkeit; Gutachter; Verfügung; Diagnose; Aufgrund; Arbeitsmarkt; Psychiatrische; Möglich; Stelle; Restarbeitsfähigkeit; Januar; Spreche
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2016/114Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 28 IVG: Abstellen auf ein MEDAS-Gutachten, welches aufgrund einer remittierten depressiven Störung, psychologischer Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten und einer neurogenen Blasenentleerungsstörung und damit verbundener Inkontinenz eine Arbeitsfähigkeit von 75 % attestiert. Die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit der 60-jährigen Beschwerdeführerin ist gegeben, und ein Tabellenlohnabzug von mehr als 15 % nicht gerechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2017, IV 2016/114). Arbeit; Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführerin; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Schmerz; Leistung; Urologische; Recht; Einschränkung; Urteil; MEDAS; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Gutachter; Verfügung; Diagnose; Restarbeitsfähigkeit; Psychiatrische; Arbeitsmarkt; Akten; Entscheid; Sicht; MEDAS-Gutachten; Versicherungsgericht; Verfahren
SGIV 2015/49Entscheid Trotz nicht begonnener Behandlung mit anerkannten Therapien wird das Vorliegen des GgV 404 bestätigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Mai 2016, IV 2015/49). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_418/2016. Behandlung; Beschwerde; Geburt; Geburtsgebrechen; Beschwerdeführerin; Vollendung; Therapie; Lebensjahres; Stimulanzien; Invalidenversicherung; Mutter; Sinne; Geburtsgebrechens; Anerkennung; Behandelt; Medizinisch; IV-act; Gebrechen; Tochter; Diagnose; Beschwerdegegnerin; Diagnostiziert; Medizinische; Durchgeführt; Sachbearbeiterin; Wäre; IV-Stelle; Behandlungsbedürftigkeit; Gebrechens; Müsse
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5768/2010RenteBeschwerde; Rente; Leistung; Bundes; Sozialversicherung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Ehemann; Verwirkung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Anmeldung; Einsprache; Invalidenversicherung; Anspruch; Verfügung; Altersrente; Bundesverwaltungsgericht; Altersleistungen; Gesuch; Fassung; Leistungen; Zahlung; Verordnung; Entscheid; Hinterlassenen; Verfahren; Ehemannes; Gelte
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz