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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 457OR from 2023

Art. 457 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 457 E. Liability of the forwarding agent

A forwarding agent who uses a state transport facility in order to perform obligations under a contract of carriage may not deny liability on grounds of insufficient right of recourse where right of recourse was forfeited through his own fault.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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