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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 450d ZGB vom 2023

Art. 450d Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 450d E. Vernehmlassung der Vorinstanz und Wiedererwägung

1 Die gerichtliche Beschwerdeinstanz gibt der Erwachsenenschutzbehörde Gelegenheit zur Vernehmlassung.

2 Statt eine Vernehmlassung einzureichen, kann die Erwachsenenschutzbehörde den Entscheid in Wiedererwägung ziehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 450d Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ190076Anordnung eines ambulanten GutachtensBeschwerde; Beschwerdeführerin; Bezirk; Bezirksrat; KESB-act; Recht; Urteil; Entscheid; Begründung; Akten; Finanziellen; Interesse; Rechtsmittel; Angelegenheiten; Begutachtung; Kinder; Erwägungen; Vorsorglich; Rechtsanwalt; Meilen; Gutachten; Sachverhalt; Massnahme; Vermögens; Beschwerdeverfahren; Kammer; Kindes; Anordnung; Antrag
ZHPQ190044ParteientschädigungBeschwerde; Partei; Parteientschädigung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Entscheid; Bezirksrat; Recht; Entschädigung; Vorinstanz; Staat; Dübendorf; Rechtsanwältin; Beschwerdeverfahren; Entscheide; Uster; Kanton; AaO; Kindes; Staatskasse; Fehler; Vorschrift; Bezirksrates; Auffassung; Verlangte; Kinder; Verpflichtet; Kantonales; Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2016.125 (AG.2017.11)Elterliche Sorge und Aufhebung des AufenthaltsbestimmungsrechtsEltern; Beschwerde; Beschwerdeführer; Kindes; Recht; Schulheim; Verhandlung; Sorge; Entscheid; Elterliche; Vater; Elternteil; Bericht; Recht; Kindsvater; Verhandlungsprotokoll; Besuch; Konflikt; Über; Erziehung; Mutter; Betreuung; Elterlichen; Durchgangs; Besuchs; Kinder; Beobachtung; Kontakt; Verwaltungsgericht
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