Art. 449 c. Responsabilit? per il vetturale intermedio
Il vetturale è responsabile di tutti i casi e gli sbagli verificatisi nel trasporto, sia che l’abbia eseguito egli stesso sino alla fine, sia che l’abbia affidato ad altro vetturale, salvo il regresso contro il vetturale, al quale egli abbia consegnato la merce.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2008.42 | Entscheid Art. 97 Abs. 1, Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1, Art. 101 und Art. 440 ff. OR (SR 220). Sorgfaltspflichten bei einem Frachtvertrag, gemäss welchem gegen Entgelt eine Containermulde mit 17,4 Tonnen Schotter auf eine Baustelle zu liefern war. Die Frachtführerin haftet für das Verhalten ihres Mitarbeiters, der sich beim Abladevorgang nicht an die Sicherheitsvorschriften gehalten hat. Der Mitarbeiter der Empfängerin gab das Zeichen zum Unterbruch und zur Fortsetzung des Abladevorgangs, ohne hinreichend dafür zu sorgen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich hinter dem Lastwagen befanden. Entsprechend dem Verschulden des Mitarbeiters der Frachtführerin und demjenigen des Mitarbeiters der Empfängerin haftet die Beklagte für den entstandenen Schaden zu zwei Dritteln. Berechnung des Schadens (Handelsgericht, 6. Januar 2010, HG. 2008.42). | Klägerin; Beklagte; Schaden; AaO; Beklagten; Unfall; AaO; Sicherheit; Kläg; Mitarbeiter; Erhalten; Sorgfalt; Sicherheitsvorschriften; Gelten; Geltend; Vertrag; Zwischen; Fracht; Prämie; Hinter; Prämien; Sprechen; Abladevorgang; Tragen |