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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 445 CPP dal 2023

Art. 445 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 445 Titolo dodicesimo: Disposizioni finaliCapitolo 1: Disposizioni d’esecuzione

Il Consiglio federale e, per quanto ne abbiano la competenza, i Cantoni emanano le disposizioni necessarie per l’esecuzione del presente Codice.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 445 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2N 17 136Verfolgungszuständigkeit und Konkurrenzverhältnisse bei Kriminalität mit betäubungsmittelhaltigen Heilmitteln (E. 2.3.2 f.). Rechtsmittelbefugnis der Bundesanwaltschaft gegen Endentscheide kantonaler Staatsanwaltschaften: Beurteilt eine kantonale Staatsanwaltschaft Betäubungsmittelkriminalität ausschliesslich nach dem BetmG, besteht nach geltender Rechtslage keine Entscheidmitteilungspflicht an die Swissmedic, demzufolge ist die Bundesanwaltschaft nicht zu einem Rechtsmittel legitimiert (E. 2.4).BetmG; Mitteilung; Heilmittel; Bundes; Beschwerde; Bestimmung; Mitteilungspflicht; Bestimmungen; Recht; Swissmedic; Mitteilungsverordnung; Konkurrenz; Betäubungsmittel; Auslegung; Regel; Betäubungsmittelhaltigen; Beschwerdeführerin; Liegende; Staatsanwaltschaft; Heilmitteln; Verfolgung; Gesetze; Beschuldigte; Konkurrenzregel; Tatbestand; Behörde; Liegenden; Wortlaut; Umgang; Beschuldigten
GRSK2-11-44-Beschwerde; Verfahren; Graubünden; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Recht; Rischen; Prozess; Verfahren; Beschwerdeführer; Zerischen; Prozessordnung; Renskosten; Staatskasse; Lungsverfügung; Einstellung; Verfügung; Einstellungsverfügung; Einheit; Höhe; Ziffer; Recht; Angefochtene; Tenen; Fahrenskosten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2012 32AGVE - Archiv 2012 Verwaltungsrechtspflege 221 IX. Verwaltungsrechtspflege 32 Vollstreckung Gegen Vollstreckungsentscheide...Scheid; Scheide; Vollzug; Waltung; Entscheide; Streckung; Waltschaft; Schwerde; Staatsanwaltschaft; Schutz; Behörde; Vollstreckung; Rungsrat; Bestimmungen; Tungsgericht; Massnahmevollzug; Verfügung; Verordnung; Verwaltungsgericht; Regierungsrat; Departement; Verwaltungsrechtspflege; Prozessordnung; Einziehung; Beschwerde; Zuständig; Rechtsschutz; Verfügungen; Vollzugsverordnung
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Fin-gerhuth Kommentar zur Schweizerischen Straf- prozessordnung [StPO], Zürich2010
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