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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 442OR from 2023

Art. 442 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 442 2. Packaging

1 The consignor ensures that the goods are properly packaged.

2 He is liable for the consequences of defects in packaging that are not externally apparent.

3 By contrast, the carrier is liable for the consequences of defects that were externally apparent if he accepted the goods without reservation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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