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Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Art. 44 LwG vom 2024

Art. 44 Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 44 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 22. Juni 2007, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6095; BBl 2006 6337).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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