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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 438 OR dal 2023

Art. 438 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 438 c. Decadenza dell’assunzione in proprio

Se il committente revoca il mandato, e la revoca giunge prima che questi abbia spedito l’avviso dell’adempimento, il commissionario non può più farsi egli stesso compratore o venditore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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