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Code civil suisse (CC)

Art. 431 CC de 2023

Art. 431 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 431 C. Examen périodique

1 Dans les six mois qui suivent le placement, l’autorité de protection de l’adulte examine si les conditions du maintien de la mesure sont encore remplies et si l’institution est toujours appropriée.

2 Elle effectue un deuxième examen au cours des six mois qui suivent. Par la suite, elle effectue l’examen aussi souvent que nécessaire, mais au moins une fois par an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 431 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230008ZwangsmedikationBeschwerde; Beschwerdeführer; Zwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Klinik; Entscheid; Verfügung; Bezirk; Beschwerdeführers; Vorinstanzliche; Anordnung; Uster; Schriftlich; Zwangsbehandlung; Einzelgericht; Spritze; Recht; Xeplion; Vorinstanzlichen; Bezirksgericht; Zuständig; Datum; Dübendorf; Zuständig; Akten; Verfahren; Fortan; Verlängerung; ärztliche
ZHPA220049ZwangsmedikationBeschwerde; Behandlung; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Sorgerische; Fürsorgerisch; Fürsorgerische; Person; Zwangsmedikation; Massnahme; Klinik; Anordnung; Prot; Voraussetzung; Psychische; Zustand; Störung; EISER/ETZENSBERGER; Verfügung; Angeordnet; Fürsorgerischen; Ordnete; Behandlungsplan; Medizinisch; Vorinstanz; Psychischen; Recht; Zustimmung; Gutachter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.419vorsorgliche KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Kinder; Entscheid; Massnahme; Vorsorglich; Kindsvater; Kindes; Vorsorgliche; Verfahren; Massnahmen; Thierstein; Beiständin; Unentgeltliche; Rechtsanwalt; Verwaltungsgericht; Abklärung; Verfahrens; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Gefährdung; Platzierung; Rechtspflege; Peter; Vorinstanz; Staat; Studer; Eingabe; Behörde; Verfügung
SOVWBES.2019.284KindesschutzmassnahmenKinder; Beschwerde; Kindseltern; Beschwerdeführer; Platzierung; Kindsmutter; Entscheid; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beiständin; Kindern; Mutter; Kooperation; Eltern; Recht; Besuch; Vorinstanz; Gutachter; Familie; Vorsorglich; Massnahme; Psychiatrisch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Ordnete; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verlauf; Situation
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 II 677Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff. ZGB). Die Vormundschaft über eine zu Freiheitsstrafe verurteilte Person (Art. 371 ZGB) bleibt bei bedingter Entlassung bis auf weiteres bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB). Sie kann jedoch, wenn der Entlassene der vormundschaftlichen Fürsorge nicht mehr bedarf, von der zuständigen Behörde noch während des Laufes der Probezeit, jedenfalls nach dem normalen Endtermin der Strafe, aufgehoben werden (in sinngemässer Anwendung von Art. 433 Abs. 2 ZGB). Gerichts- und Parteikosten (Art. 156 und 159 OG). Vormundschaft; Entlassung; Bedingte; Probezeit; Bedingter; Dauer; Gesuch; Aufhebung; Entscheid; Basel-Stadt; Bevormundung; Schutz; Behörde; Kantons; Gesuchsteller; Vormundschaftsbehörde; Regel; Regierungsrat; Bundesgericht; Berufung; Beendigung; Recht; Liegende; Müsse; Aufzuheben; Verurteilt; Zeitschrift; Fürsorge

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Mario EtzensbergerBasler Kommentar ZGB2018
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