E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA)

Art. 43 LAA de 2023

Art. 43 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 43 et 44 (1)

(1) Abrogés par l’annexe ch. 12 de la LF du 6 oct. 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales, avec effet au 1er janv. 2003 (RO 2002 3371; FF 1991 II 181 888, 1994 V 897, 1999 4168).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 473 (8C_1038/2012)Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 24 Abs. 1 UVV. Erzielte der Versicherte im Jahr vor dem Unfall nicht aus krankheitsbedingten vorübergehenden Gründen ein reduziertes Einkommen, sondern weil er invaliditätsbedingt dauernd nur teilzeitlich, aber mit regelmässigem Lohn erwerbstätig sein konnte, berechnet sich der versicherte Verdienst nach Art. 15 Abs. 2 UVG und nicht nach Art. 24 Abs. 1 UVV, auch wenn er (noch) keine Rente der Invalidenversicherung bezog (E. 4).
Regeste b
Art. 31 Abs. 4 und 5 UVG; Art. 43 Abs. 1 und 4 UVV. Die Komplementärrenten der Hinterlassenen berechnen sich ohne Berücksichtigung der Invalidenrente des Verstorbenen (E. 5).
Unfall; Rente; Hinterlassenen; Verdienst; Invalide; Bezog; Hinterlassenenrente; Renten; Komplementärrente; Invalidenversicherung; Invalid; Beschwerde; Bezogen; Witwe; Person; Unfallversicherung; Unfalls; Erzielt; IV-Rente; Verordnungsgeber; Invalidität; Höhere; Sonderfälle; Leistung; Berechnung; Komplementärrenten; Verstorbene; Vermindert; Verfügung; Krankheit
126 III 41Art. 41 UVG und Art. 43 UVG; Subrogation des Unfallversicherers, Kongruenzgrundsatz, Rentenschaden. Es besteht funktionale und zeitliche Kongruenz zwischen der nach Erreichen des AHV-Alters gemäss UVG ausgerichteten Invalidenrente und dem haftpflichtrechtlichen Rentenschaden. Insoweit sind die Voraussetzungen für die Subrogation des Unfallversicherers gegeben (E. 2-4). Schaden; Kongruenz; Haftpflicht; Leistung; Rentenschaden; Unfall; Urteil; Bundesgericht; Haftpflichtige; Sozialversicherung; Leistungen; Invalidenrente; Zeitliche; Subrogation; Unfallversicherung; Berechnung; Zeitpunkt; Geschädigten; Ersatz; Voraussetzung; Ersetzen; Grundsatz; Berufung; Altersleistungen; Beatrice; BECK; Haftpflichtigen; Rentenverkürzungsschaden; Trete
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz