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Legge sull’IVA (LIVA)

Art. 43 LIVA dal 2023

Art. 43 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 43 Passaggio in giudicato del credito fiscale

1 Il credito fiscale passa in giudicato mediante:

  • a. una decisione passata in giudicato, una decisione su reclamo passata in giudicato o una sentenza passata in giudicato;
  • b. il riconoscimento scritto o il pagamento senza riserve da parte del contribuente di un avviso di tassazione;
  • c. l’inizio della prescrizione del diritto di tassazione.
  • 2 Sino al passaggio in giudicato i rendiconti presentati e gli importi versati possono essere corretti.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 II 268 (2C_404/2016)Art. 12 Abs. 1 VStV; die vorbehaltlose Bezahlung einer Steuerrechnung steht einer Rückvergütung nicht entgegen. Ist eine Steuerschuld nicht auferlegt worden im Sinn von Art. 5 Abs. 1 VwVG, steht der steuerpflichtigen Person auch bei vorbehaltloser Bezahlung des Steuerbetrags der Nachweis offen, sie habe eine Nichtschuld bezahlt (E. 2.3, 2.4, 4.2). Die Norm bezweckt, die Rückvergütung einer irrtümlich bezahlten Steuer zu ermöglichen, wenn mangels Verfügung kein Rechtsmittel offensteht. Eine teleologische Reduktion des Begriffs "Entscheid" mittels Surrogaten läuft dem Schutzzweck der Norm zuwider (E. 4.3). Steuer; Verfügung; Entscheid; Verrechnungssteuer; Bezahlt; Recht; Rückvergütung; Beschwerde; Rechtskräftig; Urteil; Bundesgericht; Person; Vorbehaltlos; Bezahlung; Zahlung; Abteilung; Bundesgerichts; Bezahlte; Hauptabteilung; Steuerverwaltung; Vorbehaltlose; Eröffnung; Verfügungscharakter; Wortlaut; Steuerforderung; Festgesetzt; Eidgenössische; Anordnung; Rechtsmittel; Rechnung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-6511/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuerperiode; Verjährung; MWSTG; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführerin; Kontrolle; Steuerforderung; Einsprache; Sachverhalt; Mehrwertsteuer; Vorliegenden; Frist; Festsetzung; Urteil; Verfügung; Verjährungsfrist; Einspracheentscheid; Vorinstanz; Steuerperioden; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Festsetzungsverjährung; Entgelt; Einschätzungsmitteilung; Unterbrochen
    A-6527/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuerperiode; Verjährung; Forderung; MWSTG; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuerforderung; Einsprache; Kontrolle; Sachverhalt; Vorliegenden; Mehrwertsteuer; Urteil; Frist; Einspracheentscheid; Festsetzung; Verfahren; Verjährungsfrist; Steuerperioden; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Festsetzungsverjährung; Unterbrochen; Verfahrens; Einschätzungsmitteilung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BE.2017.15Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Bundes; Gesuch; Durchsuchung; Entsiegelung; Verfahren; MWSTG; Steuer; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Papiere; Daten; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Unterlagen; Beschluss; Mehrwertsteuer; Sichergestellt; Entsiegelungsgesuch; Untersuchung; Bundesgericht; Sachverhalt; Steuerforderung;Bundesgerichts; Versiegelt; Durchsuchen; Tatverdacht
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