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Loi sur la TVA (LTVA)

Art. 43 LTVA de 2023

Art. 43 Loi sur la TVA (LTVA) drucken

Art. 43 Entrée en force de la créance fiscale

1 La créance fiscale entre en force:

  • a. par une décision, une décision sur réclamation ou un jugement entrés en force;
  • b. par la reconnaissance écrite ou le paiement sans réserve, par l’assujetti, du montant figurant dans la notification d’estimation;
  • c. par la prescription du droit de taxation.
  • 2 Jusqu’? l’entrée en force, les décomptes remis et les montants acquittés peuvent être corrigés.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 II 268 (2C_404/2016)Art. 12 Abs. 1 VStV; die vorbehaltlose Bezahlung einer Steuerrechnung steht einer Rückvergütung nicht entgegen. Ist eine Steuerschuld nicht auferlegt worden im Sinn von Art. 5 Abs. 1 VwVG, steht der steuerpflichtigen Person auch bei vorbehaltloser Bezahlung des Steuerbetrags der Nachweis offen, sie habe eine Nichtschuld bezahlt (E. 2.3, 2.4, 4.2). Die Norm bezweckt, die Rückvergütung einer irrtümlich bezahlten Steuer zu ermöglichen, wenn mangels Verfügung kein Rechtsmittel offensteht. Eine teleologische Reduktion des Begriffs "Entscheid" mittels Surrogaten läuft dem Schutzzweck der Norm zuwider (E. 4.3). Steuer; Verfügung; Entscheid; Verrechnungssteuer; Bezahlt; Recht; Rückvergütung; Beschwerde; Rechtskräftig; Urteil; Bundesgericht; Person; Vorbehaltlos; Bezahlung; Zahlung; Abteilung; Bundesgerichts; Bezahlte; Hauptabteilung; Steuerverwaltung; Vorbehaltlose; Eröffnung; Verfügungscharakter; Wortlaut; Steuerforderung; Festgesetzt; Eidgenössische; Anordnung; Rechtsmittel; Rechnung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-6511/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuerperiode; Verjährung; MWSTG; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführerin; Kontrolle; Steuerforderung; Einsprache; Sachverhalt; Mehrwertsteuer; Vorliegenden; Frist; Festsetzung; Urteil; Verfügung; Verjährungsfrist; Einspracheentscheid; Vorinstanz; Steuerperioden; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Festsetzungsverjährung; Entgelt; Einschätzungsmitteilung; Unterbrochen
    A-6527/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuerperiode; Verjährung; Forderung; MWSTG; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuerforderung; Einsprache; Kontrolle; Sachverhalt; Vorliegenden; Mehrwertsteuer; Urteil; Frist; Einspracheentscheid; Festsetzung; Verfahren; Verjährungsfrist; Steuerperioden; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Festsetzungsverjährung; Unterbrochen; Verfahrens; Einschätzungsmitteilung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BE.2017.15Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Bundes; Gesuch; Durchsuchung; Entsiegelung; Verfahren; MWSTG; Steuer; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Papiere; Daten; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Unterlagen; Beschluss; Mehrwertsteuer; Sichergestellt; Entsiegelungsgesuch; Untersuchung; Bundesgericht; Sachverhalt; Steuerforderung;Bundesgerichts; Versiegelt; Durchsuchen; Tatverdacht
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