StPO Art. 422 - Begriff

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 422 StPO vom 2025

Art. 422 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 422 Verfahrenskosten Begriff

1

 Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den Auslagen im konkreten Straffall.

2 Auslagen sind namentlich:

  • a.

    Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung;

  • b.

    Kosten für Übersetzungen;

  • c.

    Kosten für Gutachten;

  • d.

    Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;

  • e.

    Post-, Telefon- und ähnliche Spesen.


  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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