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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 419 CCS dal 2023

Art. 419 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 419 Dell’intervento dell’autorit? di protezione degli adulti

Gli atti o le omissioni del curatore o di un terzo o servizio al quale l’autorit? di protezione degli adulti ha conferito un incarico possono essere contestati davanti all’autorit? di protezione degli adulti dall’interessato o da una persona a lui vicina, nonché da qualsivoglia persona che vi abbia un interesse giuridicamente protetto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 419 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230004Beschwerde gegen den Beistand gemäss Art. 419 ZGB, Wechsel BeistandspersonBeschwerde; Entscheid; Beschwerdeführerin; Bezirk; Bezirksrat; Recht; BR-act; Vertrete; KESB-act; Rechtsmittel; Versandt; Vertreten; Erhob; Beistand; Frist; Erhoben; Datum; Pfäffikon; Rechtsmittelfrist; Korrigiert; Verfahren; Bereiche; Erhobene; Fehler; Akten; Verfahrens; Beschluss; Zugestellt; Eingabe; Wurde
ZHPQ220052Beschwerde nach Art. 419 ZGB / KostenBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Entscheid; Beschluss; Amtsblatt; Bezirk; Pfäffikon; Kantons; Erhob; Schweiz; Zustellung; Publikation; Beschwerdeführers; Kindes; Mangels; Bezirksrat; Korrekt; Oberrichter; Bundesgericht; Erhoben; Hörde; Treten; Bezeichnen; Säumnis; Frist; Dispositiv-Ziff; Mitteilung; Publiziert; Erfolge
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.332Gesuch um unentgeltlichen RechtsbeistandRecht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Unentgeltliche; Solothurn; Entscheid; Partei; Besuchsrecht; Region; Beiständin; Begleitete; Verwaltungsgericht; Rechtsbeistand; Urteil; Rechtsvertreter; Isabelle; Kinder; Rechtspflege; Beschwerdeführers; Unentgeltlichen; Zwischenentscheid; Beistandsperson; Kindes; Schweiz; Entscheide; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Vertreten; Rechtsanwältin
SOVWBES.2016.329Genehmigung BerichtBeschwerde; Bericht; Beiständin; Beschwerdeführer; Kinder; Massnahme; Entscheid; Eltern; Kindes; Verwaltungsgericht; Mandat; Beistandschaft; Ziffer; Mandats; Anträge; Antrag; Dorneck; Kindsvater; Übergaben; Verfahren; Beiständin; Prüfung; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Massnahmen; Besuchsrecht; Ausstand; Berichts; Begleitet; Begehren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Läge; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Vertreter; Verbeiratete; Behörde; Geltendmachung; Vermögens; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Vormundschaftliche; Akten; Genehmigt; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Schrieb; Beiratschaft; Beirates
80 II 14Verwaltungsbeiratschaft, Art. 395 Abs. 2 ZGB. Verhältnis zur Mitwirkungsbeiratschaft (Abs. 1) und zur Beistandschaft. - Für Rechtsgeschäfte, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, bedarf der Beirat besonderer Ermächtigung, und zwar immer durch die Vormundschaftsbehörde, nicht den Verbeirateten (Art. 419 Abs. 2); so zu Vermögensübereignung an Ehefrau und zu Prozessführung. Fehlen dieser Zustimmung hat Ungültigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge. Rückerstattungsanspruch; Ausschluss der Einwendung der Erfüllung einer sittlichen Pfiicht (Art. 63 Abs. 2 OR). Beirat; Vormundschaft; Verwaltung; Vereinbarung; Vormundschaftsbehörde; Zustimmung; Recht; Vermögens; Ermächtigung; Verbeiratete; Verwaltungsbeirat; Verbeirateten; Erteilt; Klage; Ehefrau; Verwaltungsbeiratschaft; Beistandschaft; Beirates; Vermögensverwaltung; Genehmigung; Gültig; Betrag; Auszahlung; Vollmacht; Ordentliche; Stadt; Rückforderung; Luzern; Zuwendung; Betrage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Schwerde; Beistand; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Vorakten; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Hirzel-Stiftung; Estella; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Rechtlich; Franken; Stiftungsrats; Deusser-Stiftung; Stiftungsräte
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