E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 417 CCS dal 2023

Art. 417 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 417 II. Su ordine dell’autorit?

Per motivi gravi l’autorit? di protezione degli adulti può ordinare che siano subordinati al suo consenso altri atti e negozi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 417 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ150015Entschädigung an die BeiständinBeiständin; Beschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführerin; Beistand; Bezirksrat; Beistandschaft; Vormundschaft; Recht; Vormundschaftsbehörde; Vermögens; Verfahren; Aufwand; Uster; Entscheid; Akten; Ständig; Gelegen; Person; Rechtsmittel; Richtlinien; Spesen; Finanzielle; Verkauf; Mandat; Bezirksrates; Administrativen; Behörde; Rechnung
ZHLF110122Testamentseröffnung Berufung; Berufungskläger; Urteil; Verfügung; Berufungsklägers; Vorschuss; Nachlass; Beiständin; Testament; Erben; Geleistet; Eröffnung; Beschwerde; Bundesgericht; Entscheid; Berufungskläger; Vertreten; Testamentseröffnung; Verfahren; Ehefrau; Erblasserin; Ttmmjjjj; Vorinstanz; Obergericht; Verfügungen; Vorgenommen; Frist; II-Karrer; Nachlassvermögen
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2013/326Entscheid Art. 394, Art. 390, 394, 395, 399 ZGB (SR 210). Bei einer Beistand; Beschwerde; Beistandschaft; Beschwerdeführer; Massnahme; Person; Recht; Möge; Vermögens; Aufhebung; Beschwerdeführers; Vermögensverwaltung; Vertretungsbeistandschaft; Vorinstanz; AArt; Verfügung; Angelegenheiten; Verwaltung; Psychische; Massnahmen; Verbindung; Psychischen; Schwächezustand; Angefochtene; Finanzielle; Hirnschlag; Aufzuheben; Problem
SGEL 2012/24Entscheid Art. 1a Abs. 2 der st. gallischen Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale (sGS 351.52). Strittige Tagestaxenbegrenzung auf den Ansatz für Verpflegung und Unterkunft nach Art. 11 Abs. 1 AHVV (zurzeit Fr. 33.-- pro Tag) für Kinder, für die ein Anspruch auf eine Kinderrente besteht und die sich in einem Kinder- oder Jugendheim aufhalten. Kinder, die einen Kinderrentenanspruch begründen, haben keinen eigenen EL-Anspruch. Die jährliche EL für sie wird, wenn sie nicht bei den Eltern leben, gesondert berechnet. Auch bei gesonderter Berechnung werden ihre Ausgaben und Einnahmen aber wie die des Anspruchsberechtigten nach Massgabe der Art. 9 ff. ELG eingesetzt. Am Ende ergibt sich ein einziger EL-Anspruch des Berechtigten. Auch Heimkosten, die sich aus einer Fremdplatzierung solcher Kinder ergeben, gehören demnach grundsätzlich in die Berechnung des EL-Existenzbedarfs. Die Begrenzung der Tagestaxe richtet sich auch hier nach Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG. Bei einer zivilrechtlichen Unterbringung eines solchen Kindes in einem der IVSE unterstellten anerkannten Kinder- oder Jugendheim hat der Kanton St. Gallen in der Verordnung zur IVSE und im Sozialhilfegesetz ein System der Tragung der Kosten durch Staatsbeiträge (politische Gemeinde und Staat) vorgesehen, soweit keine anderen gesetzlichen Kostenträger herangezogen werden können, so dass sich keine Sozialhilfeabhängigkeit des EL-Bezügers (mit potentieller Rückerstattungspflicht) ergibt. Bei diesen Gegebenheiten erscheint es nicht bundesrechtswidrig, sondern es ist dem seit der NFA für die materielle und rechtliche Organisation und die Finanzierung der Aufenthaltskosten in den Heimen zuständigen Kanton unbenommen, die für die EL anrechenbare Tagestaxe auf die Kosten für Verpflegung und Unterkunft zu beschränken (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. März 2014,EL 2012/24).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_334/2014. Kinder; Recht; Anspruch; Leistung; Kanton; Beschwerde; Ergänzung; Sozialhilfe; Ergänzungsleistung; Unterhalt; Verordnung; Kinderrente; Person; Gallen; Tagestaxe; Jugend; Beschwerdeführerin; Eltern; Kantons; Unterhaltspflicht; Berechnung; Anrechenbare; Ergänzungsleistungen; EL-Anspruch; Pflege; Jugendheim; Unterhaltspflichtigen; Einnahme; Aufenthalt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 III 341Eintragung eines Grundstückkaufs im Grundbuch; Prüfungsbefugnis des Grundbuchverwalters (Art. 965 Abs. 3 ZGB; Art. 26 Abs. 2 GBV). Die Abklärung der Handlungsfähigkeit obliegt vorab der Urkundsperson. Der Grundbuchverwalter hat die Urteilsunfähigkeit des Verfügenden nur dann zu prüfen, wenn diese manifest ist, d.h. wenn sie sofort in die Augen springt oder der Schluss auf sicherem Wissen gründet (E. 2c/bb; Präzisierung der Rechtsprechung). Grundbuch; Urteil; Grundbuchverwalter; Handlungs; Handlungsfähigkeit; Urteilsfähigkeit; Anmeldung; Eintrag; Beschwerde; Recht; Eintragung; Entscheid; Obergericht; Partei; Notar; Verfügende; Prüfen; Grundbuchführer; Grundbuchamt; Urkundsperson; Urteilsunfähigkeit; Verkäufer; Verfügung; Verfahren; Gründet; Verfügenden; Beurkundung; Prüfen; Habe
117 II 541Eintragung eines Grundstückkaufs im Grundbuch, wenn ein Vorkaufsrecht besteht (Art. 26 Abs. 2 GBV). Der Grundbuchverwalter darf eine Anmeldung zur Eintragung eines Grundstückkaufs im Grundbuch nicht mit der Begründung vorläufig abweisen, es stehe noch nicht fest, ob das Vorkaufsrecht gültig ausgeübt worden sei (E. 3). Vor der Eintragung der Anmeldung hat der Grundbuchverwalter zu prüfen, ob der Verfügende handlungsfähig sei, nicht aber, ob er auch urteilsfähig sei (E. 4). Grundbuch; Grundbuchverwalter; Eintrag; Eintragung; Kantons; Vorkaufsrecht; Eigentümer; Kantonsgericht; Beschwerde; Anmeldung; Verkaufte; Grundbuchamt; Recht; Verkauften; Handlungsfähigkeit; Eigentum; Grundstücke; Käufer; Kaufvertrag; Beschwerdeführer; Verfügende; Begründung; Urteil; Praxis; Schwyz; Grundbuchverwalters; Zusatzvertrag
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz