Art. 41 CCS dal 2023
Art. 41 III. Prova di dati non controversi
1 L’autorit? cantonale di vigilanza può autorizzare la prova di dati relativi allo stato civile mediante una dichiarazione all’ufficiale dello stato civile, qualora dopo adeguate ricerche l’accertamento per mezzo di documenti si riveli impossibile o non possa essere ragionevolmente preteso e i dati non sono controversi.
2 L’ufficiale dello stato civile rende attento il dichiarante sul suo obbligo di dire la verit? e lo avverte delle conseguenze penali di una falsa dichiarazione.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 139 (9C_669/2019) | Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). | Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger |
136 III 113 (5A_342/2009) | Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und handelt damit widerrechtlich. Keine Möglichkeit einer Vorteilsanrechnung bei fehlendem Konnex mit dem widerrechtlich entstandenen Schaden (E. 3). | Vermögens; Beschwerde; Beirat; Beschwerdeführer; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Kapital; Grundstück; Zusammenhang; Grundstücke; Kantonsgericht; Verwaltung; Schaden; Recht; Lebens; Wertschriften; Urteil; Geschäft; Amtspflicht; Vermögensverwaltung; Beiratschaft; Kapitalverzehr; Wertschriftenvermögen; Ehemann; Verwaltungsbeiratschaft; Bezirksgericht; Zeitpunkt; Übrigen |