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Loi fédérale sur l’imposition du tabac (LTab)

Art. 41 LTab de 2023

Art. 41 Loi fédérale sur l’imposition du tabac (LTab) drucken

Art. 41 (1)

(1) Abrogé par l’annexe ch. 9 du DPA, avec effet au 1er janv. 1975 (RO 1974 1857; FF 1971 I 1017).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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