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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 408SCC from 2023

Art. 408 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 408 D. Asset management I. Tasks

1 The deputy shall manage the assets with due care and carry out all the legal acts connected with their management.

2 In particular the deputy may:

  • 1. accept payments due to the client by third parties thus discharging their obligations;
  • 2. pay debts where appropriate;
  • 3. represent the client in attending to his or her everyday needs, if necessary.
  • 3 The Federal Council shall issue provisions on the investment and safe custody of assets.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 408 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ210027Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBeschw; Ständin; Beschwerde; Beiständin; Beschwerdef; Deführerin; Beschwerdeführerin; Stiftung; Interesse; Bezirk; Vermögen; Bezirksrat; Beistand; Person; Darauf; Pflichtve; Aufgabe; Interessen; Bereits; Handlung; Urteil; Vermögens; Pflichtverletzungen; Demenz; Verbeiständeten; Aufgaben; Kammer; Treffen; Vollmac
    ZHPQ160090Beistandschaft Beschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; KESB-act; Beistände; Entscheid; Betreibung; Beistandschaft; Bezirksrat; Eltern; Beschluss; Finanzielle; Essen; Betreibungen; Verfahren; Dispositiv; Aufgabe; Eignung; Angelegenheiten; Finanziellen; Stadt; Massnahme; Vermögensverwaltung; Verhältnis; Einzusetzen; Aufgaben; Beschwerdeführern; Bezirksrates; Sinne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2017.357Vermögensanlage durch BeiständinBeschwerde; Anlage; Vermögens; Person; Beschwerdeführerin; Mutter; Beiständin; Anlagen; Entscheid; Raiffeisenbank; Anzulegen; Verwaltung; Dorneck; Betrag; Vermögenswerte; Lebensunterhalt; Verwaltungsgericht; Gewöhnliche; Vorinstanz; Gebühr; Einlagen; Kanton; Sparkonto; Vermögensverwaltung; VBVV-konform; Anzulegen; Worden; Fallen; Gesundheitszustand
    BSVD.2021.4 (AG.2021.202)Verlängerung vorsorglicher MassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Erwachsenenschutz; Beistands; Erwachsenenschutzbehörde; Massnahme; Werden; Vorsorglich; Vereinbarung; Vorsorgliche; Massnahmen; Beistandschaft; Januar; Entscheid; Person; Vorsorglichen; Erfahre; Beschwerdeführers; Offene; Stellung; Stellungnahme; KESB-Akten; Dezember; Weiter; Welche; Offenen; Ehefrau; Seiner; Liegen
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    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    ChristophHäfeliKommentar Erwachsenen- schutz2013
    Kurt AffolterBasler Kommentar Erwachsenenschutz2012
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