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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 404 StPO vom 2023

Art. 404 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 404 Umfang der Überprüfung

1 Das Berufungsgericht überprüft das erstinstanzliche Urteil nur in den angefochtenen Punkten.

2 Es kann zugunsten der beschuldigten Person auch nicht angefochtene Punkte überprüfen, um gesetzwidrige oder unbillige Entscheidungen zu verhindern.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 404 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220035Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Schweiz; Landesverweis; Landesverweisung; Urteil; Asservat-Nr; Kosovo; Berufung; Interesse; Ehefrau; Verteidigung; Interessen; Gericht; Verfahren; Amtlich; Recht; Anordnung; Arbeite; Arbeit; Sinne; Familie; Amtliche; Vorinstanz; Urteils; Härtefall; Staatsanwaltschaft
ZHSB220480Mehrfache PornografieSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Tätigkeitsverbot; Vorinstanz; Verteidigung; Entscheid; Lebenslänglich; Amtliche; Lebenslängliche; Bilder; Staatsanwalt; Sinne; Mädchen; Staatsanwaltschaft; Kantons; Erstellt; Rechtskraft; Entscheidgebühr; Oberland; Verteidiger; Lebenslängliches; Pornografische; Schriftlich; Prot; Festgesetzt; Geldstrafe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.98 (AG.2021.461)mehrfache einfache Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und BeamteBerufung; Berufungsbeklagte; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Werden; Gemäss; Körperverletzung; Verletzung; Schwer; Worden; Einfach; Stellt; Oberkörper; Erstinstanzliche; Berufungsbeklagten; Anklage; Aussage; Vorinstanz; Einfache; Basel-Stadt; Verfahren; Zeugen; Gegenüber; Aussagen; Täter; Dieser; Beschuldigte; Privatkläger; Mehrfach
BSSB.2020.17 (AG.2021.53)Verletzung der Verkehrsregeln (6B_235/2021)Berufung; Berufungskläger; Strafakten; Messprotokoll; Werden; Worden; Person; Fahrzeug; Verfahren; Kantons; Lenker; Messung; Berufungsverhandlung; Geschwindigkeit; Strafgericht; Kantonspolizei; Urteil; Welche; Radarbild; September; Dieser; Strassen; Stellung; Verfahrens; Plädoyer; Treffe; Vorliegend; Strassenverkehr; Gestellt; Berufungsklägers
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 89 (6B_1397/2019)
Regeste
Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4).
Massnahme; Ambulante; Urteil; Anordnung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot; Berufung; Therapie; Ambulanten; Kantons; Raubes; Mehrfachen; Lebenspartner; Hinweisen; Schuldig; Erstinstanzlich; Beantragt; Geschäftsinhaberin; Umwandlung; Opfer; Mehrfacher; Freiheitsstrafe; Stationäre; Beschwerdeführer; Ordnete; Kantonsgericht; Klebeband; Führten; Willig; Sachen
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuldig; Schuld; Recht; Anklage; Erstinstanzlich; Verfahren; Verfahren; Erstinstanzliche; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Echter; Beschuldigt; Verfahrens; Anschlussberufung; Schuldspruch; Berufungsverfahren; Erstinstanzlichen; Beschuldigte; Punkt; Nötigung; Zusätzlichen; Verfahrensgegenstand; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Anklageschrift; Verschlechterungsverbot

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Verbrecherische; Urteil; Absicht; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Pyrotechnische; Personen; Sprengstoffe; Pyrotechnischen; Giftige; Verfahren; Bundesgericht; Recht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Verbrecherischer; Täter; Vorinstanz; Verteidigung
RR.2022.17Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Person; Transport; Polizist; Maske; Verordnung; -Verordnung; Personen; Urteil; Transportpolizisten; Recht; Polizisten; Amtshandlung; Luzern; Masken; Verteidigung; Attest; Verfahren; SBB-Transportpolizist; Bahnhof; Über; Recht; Vorinstanz; SBB-Transportpolizisten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidPraxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
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