Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)
Art. 404 OR dal 2023
Art. 404 I. Cause 1. Revoca, disdetta
1 Il mandato può essere sempre revocato o disdetto da entrambe le parti.
2 Chi però revoca o disdice il mandato intempestivamente, deve risarcire l’altra parte del danno che gliene deriva.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 404 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210003 | Forderung | Vertrag; Beklagten; Partei; Kündigung; Parteien; Gerichtsstand; Recht; Service; Offerte; Firewall; Gerichtsstands; Unterzeichnet; Vertragsofferte; Dienstleistung; Vertrauen; Vertraglich; Gerichtsstandsklausel; Unterzeichnete; E-Mail; Auftrag; Hinweis; Enthalten; Bestritt; Leistung; Kunde; Gültig; Bestritten; Offerte; Urteil |
ZH | HG200096 | Forderung | Partei; Zahlung; Klagt; Klagten; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Beweis; Forderung; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Auftrag; Vorauszahlungen; Rechtsbegehren; Tozahlungen; Akontozahlungen; Klage; Gerin; Kündigung; Anspruch; Betreibung; Vertragsverhältnis |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2003.00234 | Gesamtleistungswettbewerb für eine Doppelturnhalle | Vergabe; Projekt; Beschwerde; Verfahren; Projekte; Wettbewerbs; Parteien; Preis; Zuschlag; Freihändig; Verfahrens; Vergabebehörde; SubmV; Empfehlung; Beschwerdeführenden; Freihändige; Weiterbearbeitung; Preisgericht; Zweistufig; Teilweise; Verwaltungsgericht; Entscheid; Erteilen; SIA-Ordnung; Gewinner; Behörde; Akteneinsicht; Aufschiebende; Entschädigungsfolgen; Beantragte |
ZH | VK.2000.00007 | Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrags zwischen Gemeinwesen und Privatunternehmen über die Entsorgung des Sickerwassers einer Klärschlammdeponie. | Klärschlamm; Deponie; Sickerwasser; Beklagten; Verpflichtung; Stadt; Parteien; Entsorgung; Vertrag; Definitiv; Klage; Definitive; Verpflichtet; Klärschlamms; Über; Vereinbarung; Sickerwassers; Entsorgen; Vertraglich; Vertragliche; August; Glauben; Vertrags; Anfallende; Kündigung; Rechtlicher; Klärschlammzwischenlager; Recht; öffentlichrechtliche; Firma |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 43 (4A_269/2017) | Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3). Regeste b Editionsbegehren. Abgrenzung zwischen materiellrechtlichem Auskunftsanspruch und zivilprozessualem Editionsbegehren (E. 4). | Beschwerde; Auftrag; Erfolg; Mäkler; Vertrag; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Mandat; Mäklervertrag; Verkauf; Vertraglich; Mandats; Entschädigung; Transaktion; Auftraggeber; Vereinbarte; Beauftragte; Einfache; Verpflichtet; Mandatsvereinbarung; Vertrags; Vorinstanz; Edition; Erfolgsabhängig; Leistung; Erfolgsabhängige; Definiert; Leistungen; Vereinbarten; Erfolgskommission |
136 III 401 (5A_827/2009) | Persönlichkeitsschutz; Recht am eigenen Bild; vertraglich vereinbarte Veröffentlichung von erotischen Fotos im Internet. Das Recht am eigenen Bild ist eine Unterart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 28 Abs. 1 ZGB). Stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, so kann das Recht am eigenen Bild Gegenstand vertraglicher und unwiderruflicher Verpflichtungen sein; eine vereinbarte Rücktrittsentschädigung ist an sich verbindlich (E. 5.2). Rechtswirksame Einwilligung zur Veröffentlichung eigener erotischer Bilder im Internet vorliegend bejaht (E. 5.3). Der Vertrag über die Veröffentlichung eigener Bilder erotischen Inhalts im Internet verstösst weder gegen Art. 27 ZGB noch gegen Art. 20 OR (E. 5.4). Recht zum Rücktritt vom Vertrag ohne Bezahlung der vereinbarten Rücktrittsentschädigung im konkreten Fall verneint (E. 5.5 und 5.6). | Beschwerde; Recht; Einwilligung; Beschwerdegegnerin; Persönlichkeit; Internet; Rücktritt; Bilder; Vertraglich; öffentlich; Verpflichtung; Vertragliche; Fotos; Veröffentlichung; Vertrag; AEBI-MÜLLER; Rücktrittsentschädigung; Beschwerdeführer; Vereinbarte; Kernbereich; Bindung; Vermittlungs; Folgen; Vertraglichen; Vereinbarten; Urteil; Verpflichtete; Gangene; Obergericht; Persönlichkeitsverletzung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5181/2018 | Collocamento | Della; Collocamento; Ricorrente; Contratto; L’art; Delle; Dell’ Dalla; Senso; Diritto; Punto; Modella; Persona; Provvigione; Parti; Nella; Collocato; Autorizza; Materia; Essere; Consenso; Legge; Corso; Forma; Ricorso; Clausola; Decisione; Autorizzazione |
C-1543/2015 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Recht; Beschwerde; Rückerstattung; Hilflosenentschädigung; Leistung; Vorinstanz; Gleichskasse; Vorakten; Ausgleichskasse; BVGer-act; Leistungen; Einsprache; Wohnsitz; Hilflosenentschädigungen; Verfahren; Einspracheentscheid; Entscheid; AHV-Ausgleichskasse; Daniel; Beschwerdeführer; Unrechtmässig; Schweiz; Deutschland; Speck; Rechtsanwalt; Parteien; Erben; Sachverhalt; Bezog; Rückforderung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2014.29 | Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz. | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Tinner; Beschuldigten; Herstellung; Marco; Recht; Kernwaffen; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Anklage; Güter; Kriegsmaterial; Entschädigung; Einzelrichter; Befehl; Verfahrens; Entwicklung; Verfahren; Steuerung; Fördern; Bundesstrafgericht; Gericht; Waffen; Produkt; Objektive; über |
SK.2013.30 | Mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB) | Schuldig; Beschuldigte; Anklage; Beschuldigten; Recht; Geschäft; Gesellschaft; Geschäfts; Verwaltung; Verwaltungsrat; Über; Bundes; Darlehen; Aktie; Aktien; Anklageziffer; Recht; Zahlung; Verfahren; Überweisung; Darlehens; Betrag; Vermögens; Geschäftsführer; EV-Protokoll; Verfahrens; Handlung; Teilig |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Walter Fellmann | Berner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht | 1992 |
H. WEBER | Basler Kommentar Obligationenrecht I | 1992 |