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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 397OR from 2023

Art. 397 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 397 1. Compliance with instructions

1 A mandatee who has received instructions from the mandator on how to conduct the business entrusted to him may deviate from them only to the extent that circumstances prevent him from obtaining the mandator’s permission and that he may safely assume such permission would have been forthcoming had the mandator been aware of the situation.

2 Where such conditions are not satisfied and the mandatee nevertheless deviates from the mandator’s instructions to the latter’s detriment, the mandate is deemed to have been performed only if the mandatee accepts liability for the resultant damage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 397 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG150277ForderungAnlage; Transaktion; Beklagten; Transaktionen; Recht; Schaden; Produkt; Option; Produkte; Partei; Anlagen; Klägerische; Klage; Vermögens; Strukturierte; Konto; Genehmigung; Beweis; Kunde; Schadens; Getätigt; Strukturierten; Conditions; Urteil; Parteien; Ausführung; Aufgr
ZHHG170164RechenschaftsabgabeRevision; Rechenschaft; Partei; Auftrag; Beklagten; Parteien; Klage; Herausgabe; Herausgabepflicht; Vorliegenden; Unterlagen; Beauftragte; Schriftlichen; Dokumente; Auftrags; Revisionsstelle; Handelsgericht; Parteientschädigung; Schränkte; Streitwert; Auftraggeber; Hinweis; Revisionsmandat; Erstattung; Ordentliche; Urteil; Hauptverhandlung; Grundlage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.41 (AG.2017.742)Forderung (BGer-Nr.: 4A_659/2018 vom 18. Mai 2018)Käufe; Käufer; Käuferbank; Schuld; Zivilgericht; Berufung; Schuldbrief; Parzelle; Auftrag; Partei; Liegen; Parteien; Anweisung; Zwischen; Werden; Verkäufer; Parzellen; Verkäuferin; Offerte; Klagebeilage; Pfandhaft; Aufgrund; Könne; Müsse; Gewesen; Schuldbriefs; Sondern; Notars; Stelle; Pfandrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger
108 II 197Auftrag, Art. 397 und 398 OR. Sorgfaltspflichten des Beauftragten bei Erteilung von unzweckmässigen oder unerfüllbaren Weisungen durch den Auftraggeber.
Auftrag; Erfüllbar; Weisung; Projektierung; Auftraggeber; Unerfüllbar; Kantonsgericht; Erfüllt; Sorgfaltspflicht; Gebäudekosten; Honorar; Unerfüllbarkeit; Auftragsausführung; Beklagten; Unzweckmässig; Zeitpunkt; Beauftragten; Sorgfaltspflichten; Gutachten; Erteilte; GAUTSCHI; Ahnung; Orientieren; Anlass; Annahme; Verletzung; Einsicht; Unzweckmässigkeit; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4779/2019BundespersonalArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Vertrag; Auftrag; Recht; Rekrutierung; Armee; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vertrags; Arbeitsvertrag; Partei; Medizinische; Urteil; Feststellung; Zeitlich; Beweis; Armeestab; Untersuchung; Hinsicht; Infrastruktur; Parteien; Verfahren; Medizinischen; Militärische
A-5147/2014BundespersonalBundes; Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vertrauensstelle; Vertrag; Bundesverwaltung; Verfügung; Arbeitsverhältnis; Vorinstanz; Recht; Auftrag; Bundespersonal; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Rechtlich; Angefochtene; Verfahren; Qualifikation; Arbeitsvertrag; Trete; Parteien; Monatlich; Feststellung; Urteil; Vertragsverhältnis; Auftragsverhältnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2010.13Urkundenfälschung, teilweise evtl. Anstiftung dazu; Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung; qualifizierte Geldwäscherei sowie untauglicher Versuch dazu; Bestechung fremder Amtsträger, evtl. Gehilfenschaft dazu.Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Schuldigten; Beschuldigten; Anklage; Alstom; Recht; Recht; Bundesanwalt; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Geschäft; Ramos; Ramos; Gesellschaft; Geldwäsche; Geldwäscher; Verfahren; Diemer; Ermittlung; Rechnung; Geldwäscherei; Akten; Vermögens; VE-Diemer; Beweis; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FellmannBerner Kommentar, N. zu Art. 397 1985
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