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BBG ()

Art. 38 from 2022

Art. 38 BBG () drucken

Art. 38 Federal VET Diploma

1 The Federal VET Diploma shall be awarded to learners who obtain passing scores on their final examination or whose competences have been validated through an equivalent qualification procedure.

2 The Federal VET Diploma shall be issued by the local cantonal authority.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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