E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 37b LIFD de 2023

Art. 37b Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 37b (1) Bénéfices de liquidation

1 Le total des réserves latentes réalisées au cours des deux derniers exercices commerciaux est imposable séparément des autres revenus si le contribuable âgé de 55 ans révolus cesse définitivement d’exercer son activité lucrative indépendante ou s’il est incapable de poursuivre cette activité pour cause d’invalidité. Les rachats au sens de l’art. 33, al. 1, let. d sont déductibles. Si un tel rachat n’est pas effectué, l’impôt est calculé, sur la base de taux représentant le cinquième des barèmes inscrits ? l’art. 36, sur la part des réserves latentes réalisées correspondant au montant dont le contribuable prouve l’admissibilité comme rachat au sens de l’art. 33, al. 1, let. d. Sur le solde des réserves latentes réalisées, seul un cinquième de ce montant est déterminant pour la fixation du taux applicable, mais au moins au taux de 2 %.

2 L’al. 1 s’applique également au conjoint survivant, aux autres héritiers et aux légataires, pour autant qu’ils ne poursuivent pas l’exploitation de l’entreprise qu’ils ont reprise; le décompte fiscal a lieu au plus tard cinq années civiles après la fin de l’année civile dans laquelle le contribuable est décédé.

(1) Introduit par le ch. II 2 de la LF du 23 mars 2007 sur la réforme de l’imposition des entreprises II, en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2008 2893; FF 2005 4469).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 37b Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2014.19Staats- und Bundessteuer 2010Liquidation; Rekurrent; Rekurrenten; Begründet; Selbständig; Erwerbstätigkeit; Betrag; Jahresrechnung; Geschäftsmässig; Begründete; Steuerrecht; Bilanz; Angefangene; Zeitpunkt; Richner; Rechnung; Selbständigen; Reserven; Aktiven; Handelsbilanz; Veranlagung; Grundsatz; Steuerrecht; Veranlagungsbehörde; Stillen; Rekurs; Hintergr; Jahresgewinn; Ersichtlich
LU7W 13 9 / 7W 13 10Überführung von landwirtschaftlichen Grundstücken in das Privatvermögen. Der steuerrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks ist im Einklang mit dem bäuerlichen Bodenrecht zu konkretisieren (E. 1.3). Unterstehen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke dem BGBB, sind sie ungeachtet ihrer Zonenzugehörigkeit als land- oder forstwirtschaftlich zu betrachten, so dass der Gewinn nur bis zur Höhe der Anlagekosten der Einkommenssteuer zugerechnet wird. Dies gilt auch für Grundstücke, die teilweise innerhalb einer Bauzone liegen, solange sie nicht in Nutzungszonen aufgeteilt sind und die Baureife fehlt (E. 1.3.3 und 1.4). Bedeutung des Feststellungsentscheids der Dienststelle lawa (E. 1.3.4). Vorliegend ist die Methode der buchmässigen Einzelbehandlung von Gebäuden und Boden massgeblich (E. 2). Bei der Ermittlung des Verkehrswerts ist die Fortführung der bisherigen Nutzung zu berücksichtigen (E. 3).Grundstück; Steuer; Überführung; Gebäude; Abschreibung; Grundstücke; Geschäft; Verkehrswert; Abschreibungen; Landwirtschaftlich; Grundstücks; Landwirtschaftliche; Beschwerdeführer; Bewertung; Forst; Forstwirtschaftlich; Gebäuden; Forstwirtschaftliche; Steuerlich; Veräusserung; Privatvermögen; Landwirtschaftlichen; Rechnung; Bauzone; Dienststelle; Geschäftsvermögen; Liquidationsgewinn; Veranlagung; Zeitpunkt

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/275Entscheid Direkte Bundessteuer, Jahressteuer auf Liquidationsgewinn, fiktiver Einkauf in die berufliche Vorsorge; Art. 37b DBG.Gibt der selbständig Erwerbstätige seine Tätigkeit im Alter von 79 Jahren definitiv auf, könnte er im Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe weder einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge beitreten noch Einkaufsbeiträge in eine solche Einrichtung einzahlen. Deshalb besteht kein Raum für eine privilegierte Besteuerung im Sinn von Art. 37b Abs. 1 Satz 3 DBG. Ob dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem 65., aber vor dem 70. Altersjahr aufgibt, kann offen bleiben (Verwaltungsgericht, Vorsorge; Einkauf; Alter; Fiktive; Berufliche; Beschwerde; Selbstständig; Fiktiven; Steuer; Einkaufs; Liquidation; Altersjahr; Beruflichen; Liquidationsgewinn; Besteuerung; Erwerbstätigkeit; Vorsorge; Einkäufe; Säule; Stille; Erwerbende; Beschwerdeführer; Reserven; Selbstständige; Höhe; Berechnung; Steuerlich; Zeitpunkt; Stillen; Realisiert
SGB 2014/4Urteil Geschäftsvermögen, Art. 31 Abs. 2 StG, Art. 8 Abs. 2 StHG.Vom Steuerpflichtigen selber geschaffene immaterielle Güter stellen gewöhnlich Geschäftsvermögen dar. Der über dem Einkommenssteuerwert liegende Verkaufserlös stellt demzufolge Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und nicht steuerfreien Kapitalgewinn dar (Verwaltungsgericht, B 2014/4).Entscheid vom 21. Oktober 2014 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteX.Y., Beschwerdeführer,vertreten durch A.B.gegenVerwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,undKantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegner,GegenstandKantons- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2010)Das Verwaltungsgericht stellt fest:
Beschwerde; Beschwerdeführer; Marke; Marken; Alpha; Erwerb; Rechnung; Selbständig; Beschwerdeführers; Selbständige; Erwerbstätigkeit; Beta" Recht; Alpha" Kapitalgewinn; Ersichtlich; Verwaltung; Vermögens; Beta" Veräusserung; Zusammenhang; Privat; Steuerbar; Selbständigen; Einkommen; Geschäftsvermögen; Steuerbare; Private; Entwicklung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz