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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 37a DBG vom 2023

Art. 37a Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 37a (1) Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

1 Für kleine Arbeitsentgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist die Steuer ohne Berücksichtigung der übrigen Einkünfte, allfälliger Berufskosten und Sozialabzüge zu einem Satz von 0,5 Prozent zu erheben; Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Steuer im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens nach den Artikeln 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 (2) gegen die Schwarzarbeit entrichtet. Damit ist die Einkommenssteuer abgegolten.

2 Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe a gilt sinngemäss.

3 Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist verpflichtet, die Steuern periodisch der zuständigen AHV-Ausgleichskasse abzuliefern.

4 Die AHV-Ausgleichskasse stellt dem Steuerpflichtigen eine Aufstellung oder eine Bestätigung über den Steuerabzug aus. Sie überweist der zuständigen Steuerbehörde die einkassierten Steuerzahlungen.

5 Das Recht auf eine Bezugsprovision nach Artikel 88 Absatz 4 wird auf die zuständige AHV-Ausgleichskasse übertragen.

6 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten; dabei berücksichtigt er die Artikel 88 und 196 Absatz 3. (3)

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 4 des BG vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 359; BBl 2002 3605).
(2) SR 822.41
(3) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 37a Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2017.57Staats- und Bundessteuern 2013 und 2014Steuer; Rekurrent; Rekurrenten; Arbeit; Löhne; Gesellschaft; Schwarzarbeit; Recht; Gesetzgeber; Gesellschaften; Beschwerde; Vorgehen; Steuerumgehung; Einsprache; Arbeitnehmer; Vorinstanz; Voraussetzungen; Gesetzes; Abrechnen; Abgerechnet; Steuern; Erfüllt; Steuergericht; Bundessteuer; Betrieb; Arbeitgeber; Wirtschaftlich; Missbräuchlich; Verwaltungsrat
SOSGSTA.2017.41Staats- und Bundessteuer 2015Steuer; Rekurrenten; Arbeit; Schwarzarbeit; Recht; Beschwerde; Vorgehen; Arbeitnehmer; Veranlagung; Einsprache; Arbeitgeber; Vorinstanz; Abgerechnet; Gesetzgeber; Gesellschaft; Steuerumgehung; Rekurs; Geschäftsführer; Steuern; Voraussetzungen; Erfüllt; Ehefrau; Vereinfacht; Steuergericht; Gewählte; Abrechnen; Einsprecher; Gesellschafter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 10 148 A 10 149Art. 33 Abs. 2 und 37a DBG; §§ 40 Abs. 2 und 59a StG. Wurde ein Erwerbseinkommen bereits im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach den Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) abgerechnet, stellt es nicht mehr Einkommen im Rahmen der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im ordentlichen Veranlagungsverfahren dar, weshalb die Gewährung eines steuermindernden Abzuges für den zweitverdienenden Ehegatten ausser Betracht fällt.Steuer; Ordentliche; Ordentlichen; Veranlagung; Vereinfachte; Zweitverdienerabzug; Vereinfachten; Veranlagungsverfahren; Abrechnungsverfahren; Einkommen; Besteuerung; Einkünfte; Quelle; Beschwerde; Beschwerdeführer; Einkommens; Verfahren; Einkommenssteuer; Abzüge; Quellensteuer; Ständig; Ehegatte; Zweitverdienerabzuges; Erwerbseinkommen; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter; Ehegatten; Leistungsfähigkeit; Steuern; Recht; Wirtschaftlichen
AGAGVE 2015 66AGVE - Archiv 2015 Spezialverwaltungsgericht 358 66 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren; Abzug Quellensteuer (§ 119a StG)...Quelle; Quellensteuer; Steuer; Abrechnung; Vereinfachte; Vereinfachten; Verfahren; Abrechnungsverfahren; Spezialverwaltungsgericht; Erhoben; Kurrentin; Bundesgesetz; Steuern; Verordnung; Nettolohn; Rechnet; Grenzbetrag; übersteigt; Gesamte; Jährliche; Arbeitgeber; Schwarzarbeit; Abteilung; Abzug; Arbeitsentgelte; Unselbständiger; Erwerbstätigkeit; Verbucht; Rekurrentin; Werden
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