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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 373OR from 2023

Art. 373 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 373 2. Amount of payment a. Firm commitment

1 Where the payment was fixed in advance as an exact amount, the contractor is obliged to produce the work for the agreed amount and may not charge more even if the work entailed more labour or greater expense than predicted.

2 However, where production of the work was prevented or seriously hindered by extraordinary circumstances that were unforeseeable or excluded according to the conditions assumed by both parties, the court may at its discretion authorise an increase in the price or the termination of the contract.

3 The customer must pay the full price even where the work has entailed less labour than predicted.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 373 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220040BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Eintrag; Eintragung; Recht; Rechnung; Berufungsbeklagten; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Vorinstanz; Gesuch; Handwerkerpfandrechts; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsklägern; Glaubhaft; Liegenschaft; Wohnung; Verfahren; Erben; Vorinstanzliche; Forderung; Ausgeführt; Entscheid; Frist; Stehend; Gericht; Zusammenhang; Beweis
ZHNP220002AberkennungsklageBeklagten; Vorinstanz; Berufung; Recht; Partei; Forderung; Offerte; Beweis; Vertrag; Zahlung; Behauptet; Bestritt; Bestritten; Urteil; Parteien; Vereinbarung; Betreibung; Leistung; Leiter; Aberkennung; Bracht; Installation; Baumanagement; Habe; Bestreitung; öffnung; Gerin; Aberkennungsklage; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 61AGVE 2003 61 S.258 2003 Verwaltungsgericht 258 [...] 61 Preisbewertung; Vorbehalte mit Kostenauswirkungen. - Vorbehalte bezüglich...Ternehmer; Unternehmer; Stellung; Nisse; Führerin; Hinweis; Gauch; Heitspreise; Einheitspreis; Material; Bestellungsänderung; Beschwerdeführerin; Einheitspreise; Mehrkosten; Derungen; Genden; Ordentliche; Fahrt; Umstände; Gabebehörde; Preis; Vergabebehörde; Strasse; Vorliegenden; Zufahrt; Anbieter; Funde; Bungsunterlagen; Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 545 (4A_125/2017)Art. 89 SIA-Norm 118; Art. 374 OR; Werkvertrag mit Pauschalpreis, Preisfestsetzung bei Änderungen. Gerichtliche Bestimmung des Preises für einseitige Bestellungsänderungen bei einem Werkvertrag mit Pauschalpreis, welcher der SIA-Norm 118 untersteht. Sinngemässe Anwendung von Art. 89 SIA-Norm 118 bei Nichteinigung der Parteien. Bemessung des Nachtragspreises (E. 4.4). SIA-Norm; Preis; Bestellungsänderung; Nachtragspreis; Pauschalpreis; Nachtragspreise; Gericht; Partei; Werkvertrag; Bestimmen; Bauherr; Preise; Parteien; Unternehmer; Recht; Marktpreis; Minderpreis; Urteil; Vorinstanz; Leistung; Marktpreise; Ausführung; Vergütung; Bestellungsänderungen; Einigung; Beschwerde; Arbeit; Ermessen; Vereinbart; Bauherrn
135 III 1 (4A_299/2008)Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (E. 2). Ungewöhnlichkeit einer Klausel bejaht, die das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers ausschliesst, wenn das Versicherungsunternehmen den Vertrag aufgrund einer behördlichen Anordnung anpasst (E. 3). Beschwerde; Vertrag; Versicherung; Vertrags; Recht; Kündigung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Kündigungsrecht; Recht; Klausel; Prämie; Anpassung; Prämien; Versicherungsvertrag; Behördlich; Bundesgericht; Versicherungsnehmer; Geschäftsbedingungen; Behördliche; Ungewöhnlichkeit; Anordnung; Gesetzlich; Partei; Schweiz; Verträge; Vertragsanpassung; Rechtsfrage; Deckung; Grundsätzlicher
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