Art. 369 Élimination de l’inscription
1 Les jugements qui prononcent une peine privative de liberté sont éliminés d’office lorsqu’il s’est écoulé, dès la fin de la durée de la peine fixée par le jugement: (1)
2 Les délais fixés ? l’al. 1 sont augmentés d’une fois la durée d’une peine privative de liberté déj? inscrite.
3 Les jugements qui prononcent une peine privative de liberté avec sursis, une privation de liberté avec sursis, une peine pécuniaire, un travail d’intérêt général ou une amende comme peine principale sont éliminés d’office après dix ans. (4)
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5 Les délais fixés ? l’al. 4 sont augmentés de la durée du solde de la peine.
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7 L’inscription ne doit pas pouvoir être reconstituée après son élimination. Le jugement éliminé ne peut plus être opposé ? la personne concernée.
8 Les inscriptions portées au casier judiciaire ne sont pas archivées.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB200437 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter |
ZH | SB220033 | Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2016.00043 | Bedingte Entlassung: Erneute Überprüfung der bedingten Entlassung. Aktualität des Gutachtens. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Entlassung; Gutachten; Bedingte; Recht; Vollzug; Vollzug; Legalprognose; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Justiz; Verfügung; Vorinstanz; Bundesgericht; Verhalten; Urteil; Bedingten; Beschwerdegegner; Unentgeltliche; Anpassung; Gesuch; Positiv; Gutachtens; Entscheid; Verfahren; Verweigert; Günstige |
ZH | VB.2009.00101 | Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und Vollzugslockerungen | Beschwerde; Verwahrung; Beschwerdeführer; Recht; Justiz; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Bedingte; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Unentgeltliche; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Bedingten; Entscheid; Kanton; Gerichtliche; Freiheit; Anspruch; Gericht; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 II 297 (2C_415/2010) | Art. 62 lit. b und Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG; Zusammenrechnung von mehreren kürzeren Strafen zu einer "längerfristigen" Freiheitsstrafe; Konkretisierung des Widerrufsgrundes eines "in schwerwiegender Weise" erfolgten Verstosses gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die ein Jahr überschreitende Dauer einer "längerfristigen" Freiheitsstrafe (BGE 135 II 377) muss sich zwingend auf ein einziges Strafurteil stützen. Eine Zusammenrechnung von mehreren kürzeren Strafen, die in ihrer Gesamtheit mehr als ein Jahr ausmachen, ist nicht zulässig (E. 2). Eine Person verstösst in der Regel dann "in schwerwiegender Weise" gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn durch ihre Handlungen besonders hochwertige Rechtsgüter wie namentlich die körperliche, psychische und sexuelle Integrität eines Menschen verletzt oder gefährdet wurden. Vergleichsweise weniger gravierende Pflichtverletzungen können gegebenenfalls in ihrer Gesamtheit als "schwerwiegend" bezeichnet werden (E. 3). | Freiheitsstrafe; Urteil; Ausländer; Widerruf; Beschwerde; Widerrufsgr; Sicherheit; Beschwerdeführer; Freiheitsstrafen; Verurteilung; Aufenthalt; Urteil; Erfüllt; Bundesgericht; Rechtlichen; Aufenthalts; Längerfristigen; Auslegung; Aufenthaltsbewilligung; Verstoss; Vermögensdelikte; Wiederholt; Person; Verwaltungsgericht; Hinweis; Verurteilungen; Schweiz; Geldstrafe |
136 IV 1 (6B_390/2009) | Art. 47 Abs. 1 StGB; Strafzumessung, Vorstrafenlosigkeit. Die Vorstrafenlosigkeit wirkt sich bei der Strafzumessung grundsätzlich neutral aus und ist deshalb nicht strafmindernd zu berücksichtigen. Ausnahmsweise darf sie in die Beurteilung der Täterpersönlichkeit einbezogen werden, die als Täterkomponente strafmindernd ins Gewicht fallen kann, sofern die Straffreiheit auf eine aussergewöhnliche Gesetzestreue hinweist. Eine solche ist wegen der Gefahr ungleicher Behandlung nicht leichthin anzunehmen (Änderung der Rechtsprechung; E. 2.6). | Vorstrafe; Vorstrafen; Recht; Mindernd; Vorstrafenlosigkeit; Urteil; Rechtsprechung; Register; Täter; Zumessung; Bestraft; Umstände; Täter; Neutral; Beschwerde; Vorbestraft; Gesetzes; Rechtlich; Urteile; Berücksichtigen; Verurteilt; Ersttäter; Verantworten; Wird; Zwingend; Vergangenheit; Person; Entfernung; Gelöscht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-481/2020 | Ordentliche Einbürgerung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einbürgerung; Recht; Recht; SEM-act; Vorinstanz; Register; Bundes; Bürger; Bürgerrecht; Urteil; Einbürgerungsbewilligung; Schweiz; Gesuch; Probezeit; Befehl; Bedingte; Bundesverwaltungsgericht; Geldstrafe; BVGer; Erteilung; Privatauszug; ABüG; Handbuch; Rechtsordnung; Bedingten; Schweizerische; Urteile; Erfüllt |
F-1066/2019 | Erleichterte Einbürgerung | Beschwerde; Beschwerdeführer; SEM-act; Verfahren; Einbürgerung; Vorinstanz; BVGer; Verfahren; BVGer-act; Gericht; Einbürgerungs; Bundesverwaltungsgericht; Kanton; Urteil; Urteil; Verfügung; Verfahrens; Verletzung; Gesuch; Register; Grober; Tessin; Untersuchung; Schweiz; Zeitpunkt; Entscheid; Hängige; Bürger; Vergehen; Verkehrsregeln |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2021.5 | Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; Recht; Flugzeug; leader; Beweis; Verwertbar; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; Briefing; Kollision; SUST-Bericht; Verkehr; Stearman; Recht | |
BB.2017.180 | Auftrag an eine sachverständige Person (Art. 184 StPO). | Beschwerde; Schlussbericht; Beschwerdeführer; Bundes; Beschwerdegegnerin; SUST-Schlussbericht; Beweis; Verwertbar; Verfahren; Gutachter; Barkeit; Verfahren; Recht; Aussage; Gutachterauftrag; Verfahrens; Untersuchung; Einvernahme; Beschwerdeführers; Aussagen; Gutachten; Untersuchung; Bundesstrafgericht; Schweiz; Verwertbare; Partei; Rechtlich; Beschwerdekammer; Verwertbarkeit; Beweise |
Autor | Kommentar | Jahr |
GÜNTER STRATENWERTH, WOLFGANG WOHLERS | Handkommentar, Bern | 2007 |
STRATENWERTH, WOHLERS | Handkommentar | 2007 |