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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 369 OR dal 2023

Art. 369 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 369 c. Responsabilit? del committente

Il committente non può far valere i diritti accordatigli in caso di opera difettosa, se egli stesso fu causa dei difetti mediante ordinazioni date contro l’espresso parere dell’appaltatore o in altra maniera.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 369 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130074ForderungDicht; Wasser; Ichte; Pflicht; Reich; Mangel; Abdichtung; Eintritt; Wassereintritt; Mängel; Strasse; Arbeit; Klagten; Arbeitsfuge; Beklagten; SIA-Norm; Keller; Position; Recht; Partei; Unternehmer; Familie; Werkmangel; Leistung; Besteller; Undichtigkeit; Ersatz; Nachbesserung
ZHHG120082ForderungVertrag; Klagte; Klagten; Beklagten; Vertrag; Honorar; Projekt; Vertrags; Investor; Architekt; Zusammenarbeit; Wüns; Partei; Architekten; Ersatz; Parteien; Zusammenarbeitsvertrag; Ersatzvornahme; Änderungs; Schulde; Architektenvertrag; Leistung; Vorzeitig; Baugesuch; Stufe; Derungswünsche; Pläne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 II 43Werkvertrag. Verantwortlichkeit des Bestellers für Mängel wegen Nichtbeachtung einer Abmahnung des Unternehmers gemäss Art. 369 OR? Art. 16 OR ist auf die Abmahnung nach Art. 369 OR nicht anwendbar. Art. 21 Abs. 2 der SIA-Normen, wonach die Anzeige schriftlich zu erfolgen hat, ist blosse Ordnungsvorschrift (Erw. 2). Anforderungen an den Inhalt und die Anbringung der Abmahnung; Bedeutung des Verhaltens von Hilfspersonen beider Teile (Erw. 3). Ermässigung der Ersatzpflicht des Unternehmers wegen Mitverschuldens des Bestellers bezw. seiner Hilfspersonen. Verhältnis zu den Regeln der unechten Solidarität, Art. 51 OR (Erw. 4). Abwägung des beidseitigen Verschuldens (Erw. 5). Unternehmer; Architekt; Architekten; Beklagten; Abmahnung; Ausführung; Schriftlich; Verhalten; Anzeige; Obergericht; Besteller; Müller; Haftung; Vertrag; Schrieben; Bauführer; Vorinstanz; Hilfsperson; Schriftliche; Recht; Vorarbeiter; Unterlagsböden; Vereinbart; Auffassung; Bedenken; Schaden; Gebot; Vorgeschrieben; Unternehmers
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