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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 360 OR dal 2023

Art. 360 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 360 III. Effetti

1 Salvo diverso accordo, le disposizioni del contratto normale si applicano direttamente ai rapporti di lavoro che gli sottostanno.

2 Il contratto normale di lavoro può stabilire che clausole deroganti a singole sue disposizioni sono valide soltanto nella forma scritta.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 375 (2C_51/2019)
Regeste
 a Art. 2 Abs. 3 und Art. 3 Satz 2 EntsG ; Voraussetzungen für den Abzug von Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom Lohn im ortsüblichen Mass. Das Abzugsverbot von Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäss Art. 2 Abs. 3 EntsG gilt für alle Entsendekonstellationen. Als Spezialnorm geht diese Norm sowohl Art. 327a OR als auch Art. 13 des L-GAV vor, insofern diese davon abweichende Vorgaben enthalten. Das Abzugsverbot ist jedoch nicht absolut: Abzüge für Verpflegung und Unterkunft, welche den Mindestlohn nicht verletzen, sind grundsätzlich erlaubt, dürfen jedoch gemäss Art. 3 Satz 2 EntsG das ortsübliche Mass nicht überschreiten (E. 4.6)
Arbeit; EntsG; Arbeitnehmer; Verpflegung; Beschwerde; Unterkunft; Beschwerdeführerin; Entsendung; Schweiz; Arbeitgeber; Abzug; Abzugs; Arbeitnehmende; Urteil; Kantons; Verpflegungskosten; Arbeitnehmenden; Recht; Dienstleistung; Arbeitgeberin; Entsandten; Unterkunfts; Richtlinie; überschreiten; Abzugsverbot; Mindestlohn; Staatsrat; Arbeitnehmerinnen; Arbeitnehmern
145 III 286 (4C_1/2019)Normalarbeitsvertrag, der zwingende Mindestlöhne vorsieht (Art. 360a OR). Handlungsspielraum der erlassenden Behörde in Bezug auf den von der tripartiten Kommission unterbreiteten Vorschlag (Art. 360b Abs. 3 OR). Im zu beurteilenden Fall hat die erlassende Behörde kein Bundesrecht verletzt, indem sie die Mindestlöhne des neuen Normalarbeitsvertrages im Vergleich zum vorhergehenden Normalarbeitsvertrag mit + 1,7 % indexiert hat, nachdem die tripartite Kommission vorgeschlagen hatte, "die zwingenden Mindestlöhne des Normalarbeitsvertrages ein weiteres Mal für drei Jahre zu verlängern" (E. 3 und 4). Salaire; Salaires; Commis; Commission; Contrat; Travail; Tripartite; Contrat-type; Minimaux; Autorité; Propos; L'autorité; D'édiction; Collective; Recourante; été; Convention; Proposition; Fédéral; Recourantes; Comme; Leurs; D'une; Janvier; Conseil; Commerce; Elles; Droit; Avait; Impératif

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.43Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Aktenführung (Art. 100 StPO). Zulassung der Privatklägerschaft (Art. 118 ff. i.V.m. Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Akten; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Recht; Verfügung; Vermögenswerte; Einziehung; Beschwerdeführers;Verdacht; Bundesanwaltschaft; Privatkläger; Angefochtene; Verfahren; Beschwerdekammer; Bankverbindung; Angefochtenen; Bundesstrafgericht; Verdachts; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Privatklägerin; Rechtlich; Beschlagnahme; Interesse; Begründet; Schuldig
BB.2019.279Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Geheimhaltungspflicht (Art. 73 Abs. 2 StPO).Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Akten; Recht; Eingabe; Beschwerdegegner;Verfügung; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verfahren; Beilage; Pièce; Abgekürzte; Procédure; Angefochtene; Angefochtenen; Ordentlichen; Pièces; Partei; Geführte; Akteneinsicht; Vorliegenden; Parteien; Beschwerdekammer; Beilagen; Einschliesslich; Rechtsvertreter
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