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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 36 LAINF dal 2023

Art. 36 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 36 Concorso di diverse cause di sinistri (1)

1 Le prestazioni sanitarie, i rimborsi delle spese, le indennit? giornaliere e gli assegni per grandi invalidi non sono ridotti se il danno alla salute è solo in parte conseguenza dell’infortunio.

2 Le rendite d’invalidit? , le indennit? per menomazione all’integrit? e le rendite per i superstiti sono adeguatamente ridotte se il danno alla salute o la morte è solo in parte imputabile all’infortunio. Per la riduzione delle rendite non si terr? tuttavia conto delle affezioni anteriori non pregiudizievoli alla capacit? di guadagno.

(1) Introdotto dall’all. n. 12 della LF del 6 ott. 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali, in vigore dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3371; FF 1991 II 178 766, 1994 V 897, 1999 3896).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2019.230UnfallversicherungSchwer; Beschwerde; Unfall; Beschwerdeführer; Suva-Nr; Schmerz; Urteil; Beweis; Beschwerdeführers; Rücken; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Kreisarzt; Arbeit; Bericht; Bundesgerichts; Hinweis; Besondere; Stehen; Zusammen; Untersuchung; Weiter; Vorliege; Stellt; Medizinische; Beurteilung; Vorliegen; Kausalzusammenhang; September
SOVSBES.2020.11Krankentaggeld UVGBeschwerde; Sicher; Unfall; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Beweis; Rechts; Januar; Beschwerden; Stehen; Bundesgericht; Bericht; Urteil; Versicherung; Hinweis; Bundesgerichts; Zusammen; Weiter; Kausalzusammenhang; Beurteilung; Rechte; Hinweisen; Ereignis; Untersuchung; Natürliche; überwiegend; Medizinisch; Stellt; Worden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/65Entscheid Art. 6 UVG: Degenerativ bedingter Anulus fibrosus-Riss. Ausrichtung von Taggeldern infolge vorübergehender Verschlimmerung. Einstellung der Taggeldleistungen knapp fünf Monate nach dem Unfall (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2020, UV 2018/65). Beschwerde; Unfall; Suva-act; Anulus; Fibrosus; Recht; Beschwerdeführer; Medizinische; Degenerativ; Prof; Beweis; Traumatisch; Bandscheibe; Degenerative; Beschwerden; Untersuchung; Kausal; Beurteilung; Gesundheitsschaden; Schmerz; Fibrosus-Riss; Urteil; Beschwerdegegnerin; Hinweis; Medizinischen; Hinweise; Strukturelle; Unfallbedingt; Verschlimmerung
SGUV 2018/21Entscheid Art. 4 UVG, Art. 6 Abs. 2 UVG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 UVV: Frage, ob mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ein Unfall oder ein unfallähnliches Ereignis nachgewiesen ist, offengelassen. Art. 9 Abs. 2 lit. f UVV: Bejahung einer unfallähnlichen Körperschädigung in Form einer Teilruptur der Supraspinatussehne. Art. 9 Abs. 2 lit. f UVV: Verneinung einer Leistungspflicht des Unfallversicherers, weil die partielle Rotatorenmanschettenläsion mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit durch eine Degeneration verursacht wurde. Art. 4 ATSG: Verneinung einer unfallbedingten neuen partiellen Rotatorenmanschettenläsion oder einer richtungsgebenden Verschlimmerung derselben infolge eines Unfalls. Art. 6 Abs. 2 UVG: Anerkennung einer Leistungspflicht für eine vorübergehende Verschlimmerung eines Vorzustandes durch den Unfallversicherer. Verneinung einer Leistungspflicht bei Erreichen des Status quo sine vel ante (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2020, UV 2018/21). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_224/2020. Suva-act; Beschwerde; Unfall; Ereignis; Schulter; Beschwerdeführer; Pract; Arbeit; Beurteilung; Supraspinatussehne; ärztlich; ärztliche; Beschwerdegegnerin; Unfallähnliche; Rotatorenmanschette; Versicherung; Beschwerden; Rechte; Unfähigkeit; Medizinisch; Gesundheit; Rechten; Degenerativ; Arbeitsunfähigkeit; Leistungspflicht; Beschwerdeführers; Medizinische; überwiegend; Erwägung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 331 (8C_17/2013)Art. 20 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 32 Abs. 2 UVV; Komplementärrente. Keine analoge Anwendung von Art. 32 Abs. 2 UVV auf den Fall, in welchem der eine Invalidenrente begründende Unfall (wenn auch nur kurz) vor dem die Hinterlassenenrente der AHV auslösenden Ereignis stattgefunden hat (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4). Unfall; Komplementärrente; Rente; Invalidenrente; Vorinstanz; Beschwerde; Verletzung; Rechtlich; Auslegung; Sachverhalt; Hinterlassenenrente; Recht; Wonach; Psychische; Unfallversicherung; Invalidität; Luzern; Zutreffend; Einschränkungen; Ereignis; Bestätigt; Höhe; Rechtsprechung; Differenz; Verfügung; Gewährte; Invaliditätsgrad; Stellungnahme
129 V 323Art. 13 Abs. 1, Art. 36 BV; Art. 47 UVG: Schutz der Privatsphäre; Beweismittelverwertung. Hatte eine private Haftpflichtversicherung eine Person rechtmässig (Art. 28 Abs. 2 ZGB) durch einen Privatdetektiv überwachen lassen, kann die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) die entsprechenden Beweismittel (Überwachungsberichte und Videoband) verwerten, wenn die Voraussetzungen des Art. 36 BV erfüllt sind; Frage offen gelassen, ob die SUVA selber eine solche Überwachung veranlassen kann.
Beweismittel; Schutz; Urteil; Überwachung; Interesse; Privatdetektiv; Verhältnis; Unfall; Beschwerdeführerin; Arbeitsfähigkeit; Verwertung; Privatsphäre; Private; Haftpflichtversicherung; Video; Einschränkung; Stehende; Unfallversicherungsanstalt; Grundrechte; Engeren; Erbringen; Leistungen; Krücken; Grundlage; Bestätigt; Verhältnismässigkeit; Kerngehalt; Notwendigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6581/2011Leistungsstreitigkeiten zwischen VersicherungsträgernBeschwerde; Unfall; Ereignis; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; BVGer;Beschwerdegegnerin; Recht; Beilage; Körper; Bundes; Vorinstanz; Hockey; Linke; Verfügung; Partei; Linken; Körperschädigung; Rückfall; Sodass; Unfallereignis; Parteien; Ereignisse; Unfallähnliche; Urteil; Beschwerdegegnerinnen; Versicherung; Rückerstattung
C-1595/2009Leistungsstreitigkeiten zwischen VersicherungsträgernBeschwerde; Verfügung; Partei; Verfahren; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Parteien; Entscheid; Vorinstanz; Verwaltung; Gehör; Leistungspflicht; Allianz; Unfall; Versicherer; Verwaltungsgericht; Beschwerdegegnerin; Gehörs; Einsprache; Begründung; Vorliege; Bundesverwaltungsgericht; Angefochtene; Verletzung; Obwalden; Anspruch; Zuständig; Streitigkeit
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