Art. 36 LPGA de 2022
Art. 36 Récusation
1 Les personnes appelées ? rendre ou ? préparer des décisions sur des droits ou des obligations doivent se récuser si elles ont un intérêt personnel dans l’affaire ou si, pour d’autres raisons, elles semblent prévenues.
2 Si la récusation est contestée, la décision est rendue par l’autorité de surveillance. S’il s’agit de la récusation d’un membre d’un collège, la décision est rendue par le collège en l’absence de ce membre.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2017/364 | Entscheid Art. 36 ATSG. Art. 45, 49 und 51 ATSG. Art 58 IVG. Art. 74ter f. IVV. Ausstand einer Person im Verwaltungsverfahren. Qualifikation eines Schreibens als Verfügung. Rechtsgrundlage einer Vergütung des Erwerbsausfalls für eine Person, welche die versicherte Person zu den Terminen der medizinischen Untersuchungen begleitet hat (obiter dictum). Aufhebung von zwei Verfügungen und Rückweisung der Sachen zur Neuverfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2019, IV 2017/364). | Beschwerde; Verfügung; Entscheid; Beschwerdeführerin; Recht; Ausstand; Beschwerdegegnerin; Ausstands; Untersuchung; Begleitung; Verfahren; Person; IV-act; IV-Stelle; Ehemann; Erwerbsausfall; Vergütung; Untersuchungen; Sachbearbeiterin; Verfahrens; Invalidenrente; Anspruch; Verwaltung; Einstellung; Leistung; Ausstandsgr; Kieser; Akten |
SG | UV 2018/17 | Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung eines natürlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem unbestrittenen Unfall (Sturz vom Trottibike) und nach einer Latenzzeit von mehreren Monaten aufgetretenen Beschwerden in Bereich der Halswirbelsäule; Keine Befunde oder Diagnosen im Bereich der Halswirbelsäule in den echtzeitlichen Dokumenten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. September 2019, UV 2018/17). | Beschwerde; Unfall; Beschwerden; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; HWS-Beschwerden; Prof; Beschwerdegegnerin; Medizinische; Beschwerdeführers; Beurteilung; Verletzung; Natürliche; Kausalzusammenhang; Akten; Mobiliar; Rechtsvertreter; Bundesgericht; Urteil; Hinweis; Medizinischen; Bundesgerichts; Gutachten; Untersuchung; Natürlichen; Einsprache; Befangenheit |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 I 377 (9C_806/2016) | Art. 59 Abs. 5 IVG; Art. 13 BV; Art. 8 EMRK; Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer im Invalidenversicherungsverfahren angeordneten Observation. Eine von der IV-Stelle angeordnete Observation entbehrt einer genügenden gesetzlichen Grundlage und verletzt daher Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 BV (E. 4). Das Beweismaterial, das im Rahmen einer rechtswidrig angeordneten Observation im öffentlich frei einsehbaren Raum gewonnen wurde, ist im Invalidenversicherungsverfahren gestützt auf eine Interessenabwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen verwertbar. In casu überwiegt das erhebliche und gewichtige öffentliche Interesse an der Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs den hier relativ bescheidenen Eingriff in die grundrechtliche Position der versicherten Person (E. 5). | Recht; Observation; Urteil; Recht; Beweis; Beschwerde; Verfahren; Privat; Verfügung; IV-Stelle; Interesse; Rente; Überwachung; Person; Gesetzlich; Beschwerdeführer; Invalidenversicherung; Eingriff; öffentlich; Bundesgericht; Gesetzliche; Verletzung; Grundlage; Schutz; Interessen; Rechtswidrig; Hinweis; Sachverhalt; Rechtsprechung |
141 V 330 | Art. 43 Abs. 1, Art. 44, 49, 51 und 55 ATSG; Art. 5 und 46 VwVG. Die IV-Stelle hat über die Zulassung bzw. Ablehnung von an die medizinische Gutachterstelle gerichteten Zusatzfragen der versicherten Person mittels Verfügung zu befinden (E. 2-4). Will die versicherte Person dagegen Beschwerde erheben, hat sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nachzuweisen (E. 5-8). | Fragen; Zusatzfragen; Begutachtung; Person; Beschwerde; Verfügung; Recht; Gutachter; Verwaltung; Nachteil; Gutachten; Anordnung; IV-Stelle; Verfahren; Entscheid; Fragenkatalog; Medizinische; Gericht; Verfahren; Gutzumachenden; Prozessordnung; Bundesgericht; Gutachtens; Medizinischen; Rechtsprechung; Anspruch; Ablehnung; Urteil |