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Obligationenrecht (OR)

Art. 357a OR vom 2023

Art. 357a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 357a 2. unter den Vertragsparteien

1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages zu sorgen; zu diesem Zweck haben Verbände auf ihre Mitglieder einzuwirken und nötigenfalls die statutarischen und gesetzlichen Mittel einzusetzen.

2 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, den Arbeitsfrieden zu wahren und sich insbesondere jeder Kampfmassnahme zu enthalten, soweit es sich um Gegenstände handelt, die im Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind; die Friedenspflicht gilt nur unbeschränkt, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 357a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 04 15Art. 356 ff. OR. Die Konventionalstrafe gemäss Gesamtarbeitsvertrag hat pönalen Charakter und ist nicht vererblich. Konventionalstrafe; Erben; Busse; Pönale; Beschluss; Rechtskräftig; Charakter; Appellation; Recht; Prozessrecht; Druey; Traten; Schweizerisches; Amtsgericht; Bezahlen; Klage; Höchstpersönlich; Bauhauptgewerbe; Pönalen; Verfahrens; Gesamtarbeitsvertrag; Gesamte; Nichtvertragsparteien; Auszusprechen; Erbrechts; Grundriss; Bestrafung; Unternehmers

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.37 (AG.2020.622)HausfriedensbruchBerufung; Berufungskläger; Baustelle; Privatklägerin; Stellen; Zutritt; Baustellen; Werden; Gewerkschaft; Baustellenkontrolle; Arbeit; Rechts; Grundsätzlich; Bestand; Urteil; Werksareal; Interesse; Zutrittsrecht; Gewerkschaften; Hausverbot; Durchführung; Hausfriedensbruch; Rechtlich; Zugang; Tatbestand; Interessen; Welche; Anklage; Rechtliche; Kontrolle
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