E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Civil Procedure Code (CPC)

Art. 347CPC from 2023

Art. 347 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 347 Enforcement of Official Records Enforceability

Official records relating to any type of performance may be enforced in the same way as judicial decisions if:

  • a. the obligee expressly declares in the record that he or she accepts direct enforcement;
  • b. the legal ground for the performance due is mentioned in the record; and
  • c. the performance due is:
  • 1. sufficiently specified in the record,
  • 2. accepted in the record by the obligee, and
  • 3. due.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 347 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRT180192RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Beschwerde; Urkunde; Entscheid; Vorinstanz; Grundschuld; Schuld; Vollstreckbar; Betreibung; Rechtsöffnung; Grundschuldbestellung; Betrag; Vollstreckung; Umstand; Forderung; LugÜ; Unentgeltliche; Partei; Public; Ausländische; Grundschuldbestellungsurkunde; Anerkennung; Verwirkung; Gesuchsgegners; Ordre; Zwangsvollstreckung; Bundesgericht; Vollstreckbare
    ZHPE170004Negative Feststellungsklage (unentgeltliche Rechtspflege und vorläufige Einstellung der Betreibungen eines Betreibungsamtes)Recht; Beschwerde; Betreibung; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Dietikon; Bezirksgericht; Klägers; Sicherung; Verfügung; Verfahren; Addendum; übereignung; Betreibungen; Vereinbarung; Sicherungsübereignung; Unentgeltliche; Rechtspflege; Urkunde; Parteien; Schulde; Umtriebsentschädigung; Entscheid; Liegenschaft; Frist; Bezirksgerichtes; Einzelgericht
    Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    137 III 87 (5A_260/2010)Art. 50 LugÜ (in der Fassung bis 31.12.2010) und Art. 80 SchKG; ausländische vollstreckbare Urkunde. Bei einer auf Geld lautenden vollstreckbaren öffentlichen Urkunde ist definitive Rechtsöffnung zu gewähren (E. 2-4). Recht; Urkunde; Vollstreckbar; Rechtsöffnung; Vollstreckbare; LugÜ; SchKG; Urteil; Beschwerde; Urkunden; Verfahren; Gerichtliche; Vollstreckbaren; Beschwerdeführer; Lugano; Entscheid; Nationale; Schweiz; Schuldner; Vollstreckung; Provisorische; Definitiven; Forderung; Zivilprozess; Lugano-Übereinkommen; Schweizerischen; Public
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz