E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 346 OR dal 2023

Art. 346 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 346 1. Disdetta anticipata

1 Durante il tempo di prova, il rapporto di tirocinio può essere disdetto in qualsiasi tempo con un preavviso di sette giorni.

2 Il rapporto di tirocinio può essere disdetto immediatamente per cause gravi nel senso dell’articolo 337, segnatamente se:

  • a. la persona del mestiere responsabile della formazione non possiede le capacit? professionali o qualit? personali necessarie per la formazione dell’apprendista;
  • b. l’apprendista non possiede le attitudini fisiche o intellettuali indispensabili alla sua formazione o se la sua salute o moralit? sono compromesse; l’apprendista e, se del caso, i suoi rappresentanti legali devono essere preventivamente sentiti;
  • c. la formazione non può essere terminata o lo può essere soltanto in condizioni essenzialmente diverse da quelle previste.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 346 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLA170030Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Beklagten; Arbeit; Fristlos; Fristlose; Vorinstanz; Klägers; Kündigung; Recht; Verfahren; Gespräch; Verwarnung; Arztzeugnis; Entschädigung; Vertrauens; Entscheid; Verfehlung; Absenz; Reaktionszeit; Arbeitsverhältnis; Vorinstanzliche; Lehrverhältnis; Krank; Unentschuldigt; Partei; Losen; Auflösung; Gangen
    ZHLA110042Forderung aus ArbeitsrechtBerufung; Arbeit; Beklagten; Ferien; Verhält; Fristlos; Arztzeugnis; Fristlose; Recht; Vorinstanz; Lehrverhältnis; Kündigung; Partei; Parteien; Urteil; Verfahren; Entscheid; Besprechung; Gespräch; Schrieben; Abwesenheit; Fernbleiben; Arztzeugnisse; Woche; Bezahlen; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche
    Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGAVI 2010/46Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG. Art. 43 Abs. 1 ATSG: Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit durch Aufhebung des Lehrvertrags im gegenseitigen Einvernehmen? Die Verwaltung hat in Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes keine Abklärungen zur medizinischen Zumutbarkeit des Verbleibs an der Arbeitsstelle vorgenommen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. März 2011, AVI 2010/46). Abteilungspräsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Marie Löhrer; Gerichtsschreiber Tobias Bolt Entscheid vom 18. März 2011 in Sachen A. , Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Marc Weber, Waisenhausstrasse 14, 9000 St. Gallen, gegen Kantonale Arbeitslosenkasse, Davidstrasse 21, 9001 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, betreffend Einstellung in der Anspruchsberechtigung (Arbeitsbemühungen, einvernehmliche Auflösung) Sachverhalt: Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Auflösung; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberin; Beschwerdegegnerin; Person; Einsprache; Gründen; Anspruch; Einstellung; Abklärung; Verhalten; Einspracheentscheid; Verfügung; Sinne; Anspruchs; Stellung; Arbeitslosigkeit; Vorzeitig; Anspruchsberechtigung; Zustimmung; Aufgelöst; Anlass; Abklärungen; Hinweis; über
    BSAL.2017.27 (SVG.2018.48)Einstellung in der AnspruchsberechtigungArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Erhalten; Dezember; Küche; Selbst; Januar; Verhalten; Hygiene; Schriftlich; Protokoll; Werden; Gemäss; Beschwerdegegnerin; Hätte; Anspruchsberechtigung; Gespräch; Verschulden; Arbeitslosigkeit; Schriftliche; Stichkontrolle; Person; Hauptverhandlung; Führte; Geführt
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz