Art. 34 Ausserordentliche Prüfungspflicht
1 Die Polizei meldet der Zulassungsbehörde Fahrzeuge, die bei Unfällen starke Schäden erlitten haben oder bei Kontrollen erhebliche Mängel aufwiesen. Diese müssen nachgeprüft werden. Die Nachprüfung muss im Standortkanton durchgeführt werden. (1)
2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies: (2)
3 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde weitere im Fahrzeugausweis einzutragende neue Tatsachen zu melden.
4 Fahrzeuge sind auch nachzuprüfen, wenn sie nach Artikel 92 Absatz 1 an das Gebrechen einer körperlich behinderten Person angepasst werden. (3)
5 … (9)
6 Die Zulassungsbehörden können die Prüfung für das Anbringen von für den Fahrzeugtyp genehmigten Anhängerkupplungen an Personen- und Lieferwagen ohne durchgehende Bremsanlage an zur Selbstabnahme berechtigte Personen (Art. 32) delegieren. Diese Ermächtigung kann sich auf Fahrzeuge erstrecken, die über eine schweizerische Typengenehmigung, ein Datenblatt oder eine Übereinstimmungsbescheinigung nach der Verordnung (EU) 2018/858 verfügen. (11)
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Febr. 2019 (AS 2019 253).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2015/277 | Entscheid Art. 21. Abs. 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 HVI in Abgrenzung zu Art. 2 Abs. 2 HVI; Ziff. | Beschwerde; Kosten; Automatikgetriebe; Beschwerdeführer; Hilfsmittel; Betrag; Versicherte; Beschwerdegegnerin; Kosten; IV-Stelle; Anspruch; Behinderungsbedingt; Motorfahrzeug; IV-act; Abänderung; Anhang; Änderungen; Einfach; Seiner; Autokontrolle; Notwendig; Bedingten; Angewiesen; Person; Führte; Sondern |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2015/277 | Entscheid Art. 21. Abs. 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 HVI in Abgrenzung zu Art. 2 Abs. 2 HVI; Ziff. | Beschwerde; Automatikgetriebe; Beschwerdeführer; Hilfsmittel; Betrag; Beschwerdegegnerin; Anspruch; IV-Stelle; Autos; Behinderungsbedingt; Motorfahrzeug; Preis; IV-act; Abänderung; Angewiesen; Bedingten; Autokontrolle; Person; Invaliditätsbedingte; Zweckmässig; Umbau; übernommen; Handle; übernehme; Preislimite; Motorfahrzeuge; Gallen; Automatikgetriebes |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2010.31 | Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2-5 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. b und c aBetmG), versuchte Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 183 Ziff. 1 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 StGB), Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB) | Unverständlich; Bundes; Betäubungsmittel; Recht; Schuldig; Verfahren; Beschuldigte; Recht; Sagt; Er; Verfahren; Person; Verfahrens; Ja; Bundesanwaltschaft; Vorbereitung; Telefon; Gespräch; Täter; Hanfs; Vorbereitungshandlung; Betäubungsmittelgesetz; Anklage; Beschuldigten; Laden; Vorbereitungshandlungen; Verteidiger |