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Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA)

Art. 34 LAA de 2023

Art. 34 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 34 Adaptation des rentes au renchérissement

1 Les bénéficiaires de rentes d’invalidité et de survivants reçoivent des allocations pour compenser le renchérissement. Celles-ci font partie intégrante de la rente.

2 Le Conseil fédéral fixe les allocations en se fondant sur l’indice suisse des prix ? la consommation. Les rentes sont adaptées au même terme que les rentes de l’assurance-vieillesse et survivants. (1)

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 13 déc. 1991, en vigueur depuis le 1er janv. 1992 (RO 1992 1327; FF 1991 I 193).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 34 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2008/19, KV 2008/20Entscheid Art. 34 Abs. 2 KVG in Verbindung mit Art. 36 Abs. 2 KVV: Verneinung eines Notfalls; Ablehnung der Kostenübernahme für eine im Ausland durchgeführte physiotherapeutische Behandlung (Entscheid des Versicherungsgerichts vom 31. März 2009, KV 2008/19 + 20). Beschwerde; Behandlung; Ausland; Beschwerdeführer; Physiotherapie; Notfall; Physiotherapeutisch; Schweiz; Behandlungen; Physiotherapeutische; Beschwerdegegnerin; Leistungen; Versicherte; Medizinisch; Physiotherapien; Therapeutischen; Kosten; Verordnung; Erbracht; Medizinische; Siotherapeutischen; Gesundheit; Einsprache; Handelt; Rechnung; Versicherten; Hätten; Person
SGUV 2006/81Entscheid Art. 18 UVG: Invaliditätsbemessung aufgrund unfallbedingter Schulterbeschwerden bei Verneinung der Adäquanz bezüglich psychischer Unfallfolgen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juli 2007, UV 2006/81). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_520/2007. Beschwerde; Unfall; Beschwerdeführer; Suva-act; Suva-act; Psychisch; Schulter; Integrität; Psychische; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Versicherte; Psychischen; Zwischen; Tätigkeit; Rechts; Rehaklinik; Integritätsentschädigung; Unfälle; Entscheid; Bedingte; Adäquate; Invalideneinkommen; Leichte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2008/19, KV 2008/20Entscheid Art. 34 Abs. 2 KVG in Verbindung mit Art. 36 Abs. 2 KVV: Verneinung eines Notfalls; Ablehnung der Kostenübernahme für eine im Ausland durchgeführte physiotherapeutische Behandlung (Entscheid des Versicherungsgerichts vom 31. März 2009, KV 2008/19 + 20). Beschwerde; Behandlung; Ausland; Beschwerdeführer; Physiotherapie; Notfall; Physiotherapeutisch; Behandlungen; Physiotherapeutische; Schweiz; Medizinisch; Beschwerdegegnerin; Leistungen; Physiotherapien; Verordnung; Therapeutischen; Siotherapeutischen; Medizinische; Erbracht; Person; Physiotherapeutischen; Rechnung; Entscheid; Krankenversicherung; Einsprache; Gesundheit; Behandlung; Erhoben; Übernahme; Fraglichen
SGUV 2006/81Entscheid Art. 18 UVG: Invaliditätsbemessung aufgrund unfallbedingter Schulterbeschwerden bei Verneinung der Adäquanz bezüglich psychischer Unfallfolgen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juli 2007, UV 2006/81). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_520/2007. Beschwerde; Unfall; Beschwerdeführer; Suva-act; Suva-act; Psychisch; Schulter; Psychische; Integrität; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Recht; Psychischen; Rehaklinik; Unfälle; Integritätsentschädigung; Rechte; Adäquate; Kausalzusammenhang; Entscheid; Validen; Invalideneinkommen; Leichte; Bedingte; Überstunden; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Schwere; Zumutbar; Berücksichtigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 V 419Art. 9 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1-3 UVG in Verbindung mit Art. 22 ff. UVV; Art. 28 ff. und 34 UVG in Verbindung mit Art. 44 f. UVV; versicherter Verdienst; Hinterlassenenrente. An der in BGE 135 V 279 publizierten Rechtsprechung wird festgehalten. Das entsprechende Regest wird wie folgt berichtigt/präzisiert: Der einer Hinterlassenenrente zugrunde zu legende versicherte Verdienst basiert auf dem Lohn, welchen die - an den Auswirkungen einer Berufskrankheit - verstorbene pensionierte Person letztmals bezogen hat, als sie noch UVG-versichert war, angepasst an die allgemeine statistische Nominallohnentwicklung im angestammten Tätigkeitsbereich bis zum Zeitpunkt des Eintritts ins AHV-Rentenalter (E. 4). Die derart ermittelte (fiktive) Hinterlassenenrente ist für den Zeitraum zwischen der Pensionierung der verstorbenen Person und der Entstehung des Anspruchs des überlebenden Ehegatten auf eine Hinterlassenenrente der Teuerung anzupassen (E. 5). Hinterlassenenrente; Verdienst; Pensionierung; Beschwerde; Ordentlichen; Teuerung; Zugrunde; Verstorbene; Berufskrankheit; Einspracheentscheid; Unfallversicherung; Person; Ermittelte; Zeitraum; Recht; Verstorbene; Urteil; Einkommen; Regest; Fiktive; Erzielt; Bezogen; Rentenbeginn; Arbeitgeberin; Anzupassen; Obligatorisch; Versicherter
135 V 279 (8C_531/2008)Art. 9 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1-3 UVG in Verbindung mit Art. 22 ff. UVV; Art. 28 ff. und 34 UVG in Verbindung mit Art. 44 f. UVV; versicherter Verdienst; Hinterlassenenrente. Der einer Hinterlassenenrente zugrunde zu legende versicherte Verdienst basiert auf dem Lohn, welchen die - an den Auswirkungen einer Berufskrankheit - verstorbene pensionierte Person letztmals bezogen hat, als sie noch UVG-versichert war, angepasst an die allgemeine statistische Nominallohnentwicklung im angestammten Tätigkeitsbereich bis zum Zeitpunkt des Eintritts ins AHV-Rentenalter (E. 4). Die derart ermittelte (fiktive) Hinterlassenenrente ist für den Zeitraum zwischen der Pensionierung der verstorbenen Person und der Entstehung des Rentenanspruchs des überlebenden Ehegatten der Teuerung anzupassen (E. 5; nach der Publikation geänderte Regeste). Rente; Renten; Unfall; Verdienst; Teuerung; Berufskrankheit; Pensionierung; Person; Hinterlassenenrente; Beschwerde; Recht; Ausbruch; Verdienstes; Rentenalter; Versicherung; Eintritt; Unfallversicherung; Bezogen; Urteil; Erzielt; Versicherter; Rentenbeginn; Zeitpunkt; Verstorbene; Anzupassen; Nominallohnentwicklung; Teuerungszulage; Lohn; Anpassung; Versicherungsgericht
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