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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 335hOR from 2023

Art. 335h Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 335h 5. Social plan a. Definition and principles (1)

1 A social plan is an agreement in which an employer and employees set out measures to avoid redundancies or to reduce their numbers and mitigate their effects.

2 It must not jeopardise the continued existence of the company.

(1) Inserted by the Annex to the FA of 21 June 2013, in force since 1 Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5358/2016AufsichtsmittelArbeit; Beschwerde; Sozialplan; Arbeitgeber; Vorsorge; Stiftung; Leistung; Massnahme; Beschwerdeführer; Kündigung; Wohlfahrtsfonds; Frist; Kündigungsfrist; Verlängerung; Leistungen; Rechtlich; Berufliche; Arbeitnehmende; Arbeitnehmenden; Fonds; Verpflichtet; Vorinstanz; Arbeitgeberunternehmen; Recht; Plans; Entscheid; Beruflichen; Sozialplans; Stiftungsrat
BVGE 2017 V/2AufsichtsmittelArbeit; Arbeitgeber; Beschwerde; Sozialplan; Fonds; Massnahme; Stiftung; Wohlfahrtsfonds; Vorsorge; Beschwerdeführer; Leistung; Rechtlich; Kündigung; Leistungen; Arbeitgeberunternehmen; Kündigungsfrist; Verpflichtet; Verlängerung; Arbeitnehmende; Beschwerdekommission; Berufliche; Plans; Arbeitnehmenden; Sozialplans; Arbeitnehmer; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Verpflichtung
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