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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 335f OR dal 2023

Art. 335f Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 335f 3. Consultazione dei lavoratori (1)

1 Il datore di lavoro che prevede di effettuare licenziamenti collettivi è tenuto a consultare la rappresentanza dei lavoratori o, in mancanza, i lavoratori medesimi.

2 Egli d? loro almeno la possibilit? di formulare proposte sui mezzi atti ad evitare o ridurre i licenziamenti, nonché ad attenuarne le conseguenze.

3 Egli è tenuto a fornire alla rappresentanza dei lavoratori o, in mancanza, ai lavoratori medesimi tutte le informazioni utili e a comunicar loro in ogni caso, per scritto:

  • a. i motivi del licenziamento collettivo;
  • b. il numero dei lavoratori che dovranno essere licenziati;
  • c. il numero dei lavoratori abitualmente occupati;
  • d. il periodo nel corso del quale si effettueranno i licenziamenti.
  • 4 Il datore di lavoro trasmette all’ufficio cantonale del lavoro copia della comunicazione prevista dal capoverso 3.

    (1) Introdotto dal n. I della LF del 17 dic. 1993, in vigore dal 1° mag. 1994 (RU 1993 804; FF 1993 I 609).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 335f Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRZF-06-33Forderung aus ArbeitsvertragZüglich; Klagte; Klagten; Entschädigung; Zulasten; Entschädigungsfolge; Beklagten; Bezahlen; Verpflichten; Beklagten; Zuzüglich; Arbeit; Nehmer; Beitnehmer; Arbeitnehmer; Recht; Bezirk; Lassung; Tigau/Davos; Bezirksgericht; Verfahren; Beitgeberin; Senentlassung; Klage; Arbeitgeberin; Fahrens; Massenentlassung; Berufung

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGAVI 2009/54Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG; Art. 31 Abs. 1 lit. d AVIG. Eine Verfügung, mit der das Amt für Arbeit keinen Einspruch gegen die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung erhebt, darf an eine für den Entscheid wesentliche erhebliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Eine Betriebsschliessung ist eine erhebliche tatsächliche Veränderung. Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung entfällt, sobald die Betriebsschliessung definitiv entschieden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. März 2010, AVI 2009/54). Arbeit; Kurzarbeit; Verfügung; Kurzarbeitsentschädigung; Beschwerde; Sachverhalt; Betrieb; Anspruch; Leistung; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Betriebsschliessung; Einsprache; Einspruch; Konsultationsverfahren; Auszahlung; Zeitpunkt; Voraussetzung; Anspruchs; Erheblich; Entscheid; Gallen; Sachverhalts; Anpassung; Arbeitsausfall; Vorübergehend; Recht; Schlauri; Erfüllt
    SGB 2005/104UrteilPersonalrecht, Art. 83, 90 ff. StVG (sGS 140.1), Art. 68 VStD (sGS 143.20), Art. 335f OR (SR 220). Die Zuständigkeit des Departements für die Kündigung öffentlich- rechtlicher Angestellter kann nicht an die Ämter delegiert werden. Ein einzelnes Asylzentrum gilt als Betrieb im Sinne der sachgemäss anwendbaren Bestimmungen des OR über die Massenentlassung. Diese Bestimmungen gelangen nicht zur Anwendung, da die geschlossenen Asylzentren Rüthihof und Soldanella weniger als 20 Mitarbeitende beschäftigten. Selbst wenn die besagten Bestimmungen sachgemäss zur Anwendung kämen, wären sie mit der gemeinsamen Anhörung und Konsultation an besonderen Veranstaltungen sowie der individuellen Anhörung der Mitarbeitenden im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs eingehalten worden. Im übrigen waren die Kündigungen sachlich begründet (Verwaltungsgericht, B 2005/104). Urteil vom 25. Oktober 2005 Kündigung; Departement; Regierung; Kündigungen; Beschwerde; Person; Zentren; Gestellte; Departements; Betrieb; Beschwerdeführer; Rekurs; Massenentlassung; Soziales; Angestellte; Staat; Entscheid; Verwaltung; Angestellten; Schliessung; Mitarbeiter; Departementsvorsteherin; Arbeitnehmer; Personal; Asylzentren; Amtes; Personen; Rekurse; Innern; Departemente
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