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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 329cOR from 2023

Art. 329c Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 329c c. Consecutive weeks, timing

1 The holiday entitlement for a given year of service is generally granted during that year; at least two weeks of holiday must be taken consecutively. (1)

2 The employer determines the timing of holidays taking due account of the employee’s wishes to the extent these are compatible with the interests of the business or household.

(1) Amended by No I of the FA of 16 Dec. 1983, in force since 1 July 1984 (AS 1984 580; BBl 1982 III 201).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 329c Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220006Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Ferien; Berufung; Higkeit; Klagte; Entscheid; Arbeitnehmer; Vorinstanz; Recht; Ferienbezug; Arbeitsunfähigkeit; Beklagten; Kündigung; Bezogen; Recht; Ferienanspruch; Klägers; Arbeitgeber; Gericht; Verfahren; Arbeitgeberin; Arbeitsverhältnis; Urteil; Arbeitsverhältnisses; Krankheit; Ferientage; Arbeitsgericht; Bestritten; Kompensation; Kündigungsfrist
ZHLA110013ForderungKündigung; Ferien; Berufung; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Klägers; Missbräuchlich; Erstinstanzliche; Partei; Brutto; Verfahren; Änderungskündigung; Gewinn; Monats; Entscheid; Geschäftsführer; Bezahlen; Urteil; Klage; Kündigungsfrist; Entschädigung; Arbeitsverhältnis; Ferienbezug; Mitarbeit; Missbräuchlichkeit; Dienst; Arbeitsverhältnisses; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2013/5Entscheid Art. 23 lit. a BVG; Reglementsbestimmungen: Verneinung der Bindungswirkung der IV-Verfügung; Bejahung einer invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit aus somatischen Gründen während des Vorsorgeverhältnisses, nachfolgend jedoch Verneinung einer entsprechenden Invalidität; Feststehen einer psychischen Invalidität, jedoch Verneinung der Manifestierung einer psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit während der Zugehörigkeit zur Vorsorgeeinrichtung. sowie gewisse Bewegungseinschränkungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. August 2014, BV 2013/5).Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider (Vorsitz), VersicherungsrichterRalph Jöhl, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers; Gerichtsschreiber Peter Wohnlich Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; IV-act; Recht; Vorsorge; Psychisch; Arbeitsfähigkeit; Rechte; Rechten; Psychische; Invalid; %-ige; Verfügung; Psychiatrische; Beklagten; Behandlung; Beginn; Rente; Unfall; Somatisch; Krankheit; Invalidisierend; Invaliditätsgrad; Diagnose; Klägers
SGAVI 2009/103Entscheid Art. 31 Abs. 1 AVIG; Art. 46 Abs. 2 AVIV. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Mangels Vorliegens einer zu füllenden Verordnungslücke kann die in Art. 46 Abs. 2 AVIV geregelte Anrechnung von Mehrstunden zur Bestimmung der verkürzten Arbeitszeit im Sinn von Art. 31 Abs. 1 AVIG nicht analog auf Ferienguthaben Anwendung finden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Mai 2010, AVI 2009/103). Ferien; Beschwerde; Arbeit; Ferienguthaben; Kurzarbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Beschwerdegegnerin; Bezogen; Verordnung; Mehrstunden; Vorjahr; Bezogene; Beschwerdeführerin; Arbeitszeit; Partei; Anrechnung; Einsprache; Parteien; Nichtbezogene; Kurzarbeitsentschädigungen; Arbeitnehmenden; Zahlte; Versicherungsgericht; Parteientschädigung; Aufhebung; Beantragt; Normale; Ausbezahlten; Verordnungsgeber
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2752/2019BundespersonalArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Ferien; Kündigung; Urteil; Beschwerdeführers; Weiterbildung; Arbeitgeber; Person; Bundesverwaltung; Entschädigung; Verfahren; Frist; Bezogen; Recht; Arbeitnehmer; Zahlung; ärztliche; Arbeitsunfähigkeit; Verfügung; Ferienbezug; Arbeitsverhältnis; BVGer; Arztzeugnis; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitsplatzbezogen; Fragen
B-2722/2010ArbeitnehmerschutzArbeit; Beschwerde; Verfügung; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Auswärtige; Dienst; Arbeitszeit; Vorinstanz; Dienstort; Auswärtigen; Anrechnung; Normale; Wegzeit; Arbeitsweg; Satzort; Bundes; Sätze; Einsatzort; Arbeitnehmer; Gefochtene; Verkehr; Einsätze; Normalen; Angefochtene; Mehraufwand; Arbeitenden
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