E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 329a OR dal 2023

Art. 329a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 329a 2. Vacanze a. Durata

1 Il datore di lavoro deve accordare al lavoratore, ogni anno di lavoro, almeno quattro settimane di vacanza; ai lavoratori sino ai 20 anni compiuti, almeno cinque settimane. (1)

2 ... (2)

3 Per un anno incompleto di lavoro, le vacanze sono date proporzionalmente alla durata del rapporto di lavoro nell’anno considerato.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1983, in vigore dal 1° lug. 1984 (RU 1984 580; FF 1982 III 161).
(2) Abrogato dal n. I della LF del 16 dic. 1983, con effetto dal 1° lug. 1984 (RU 1984 580; FF 1982 III 161).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 329a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220113EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Staat; Recht; Staatsanwaltschaft; Deführerin; Beschwerdeführerin; Verfahren; Resp; Einstellung; Kanton; Kantons; Sozialhilfe; Beschwerdegegners; Verteidigung; Ferien; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Urteil; Unterstützung; Amtliche; Bundesgericht; Untersuchung; Verfahren; Familie; Rückwirkend; Unentgeltliche; Meldet; Oberland; Genugtuung
ZHLA220020Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Richt; Partei; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Parteien; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Recht; Arbeitsverhältnisses; Verfahren; Gericht; Fristlos; Auflösung; Replik; Beweis; Arbeitnehmer; Patienten; Saldo; Entscheid; Begründung; Habe; Fristlose; Rechtlich; Verhandlung; Saldoklausel; Arbeitsunfähigkeit; Klage; Hauptverhandlung
Dieser Artikel erzielt 11 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/53, B 2019/61EntscheidUnterstützungswohnsitz wird nur bei Wegzug, nicht aber bei einem Beschwerde; Sozialhilfe; Ausland; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Unterstützung; Entscheid; Recht; Auslandaufenthalt; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeleistungen; Schweiz; Person; Vorinstanz; Ferien; Verwaltungsgericht; Bedürftigkeit; Leistung; Aufenthalt; Unterstützungswohnsitz; Kanton; Gemeinde; Anspruch; Dienste; Soziale; Sozialamt; Personen; Gallen; Regel
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4147/2016Staatshaftung (Bund)Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Urteil; Recht; Schaden; Rechtlich; Geber; Arbeitgeber; Fürsorge; Bundes; Fürsorgepflicht; Vorinstanz; Unterlassung; Krank; Hinweis; Schutz; Person; Entscheid; Arbeitsorganisation; Arbeitnehmer; Hinweise; Verfügung; Erkrankung; Verhalten; Genugtuung; Aufgr
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz