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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 329aOR from 2023

Art. 329a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 329a 2. Holidays a. Annual entitlement

1 The employer must allow the employee during each year of service at least four weeks’ holiday and five weeks’ holiday for employees under the age of 20. (1)

2 ... (2)

3 Where an employee has not yet completed one year’s service, his holiday entitlement is fixed pro rata.

(1) Amended by No I of the FA of 16 Dec. 1983, in force since 1 July 1984 (AS 1984 580; BBl 1982 III 201).
(2) Repealed by No I of the FA of 16 Dec. 1983, with effect from 1 July 1984 (AS 1984 580; BBl 1982 III 201).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 329a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220113EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Staat; Recht; Staatsanwaltschaft; Deführerin; Beschwerdeführerin; Verfahren; Resp; Einstellung; Kanton; Kantons; Sozialhilfe; Beschwerdegegners; Verteidigung; Ferien; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Urteil; Unterstützung; Amtliche; Bundesgericht; Untersuchung; Verfahren; Familie; Rückwirkend; Unentgeltliche; Meldet; Oberland; Genugtuung
ZHLA220020Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Richt; Partei; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Parteien; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Recht; Arbeitsverhältnisses; Verfahren; Gericht; Fristlos; Auflösung; Replik; Beweis; Arbeitnehmer; Patienten; Saldo; Entscheid; Begründung; Habe; Fristlose; Rechtlich; Verhandlung; Saldoklausel; Arbeitsunfähigkeit; Klage; Hauptverhandlung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/53, B 2019/61EntscheidUnterstützungswohnsitz wird nur bei Wegzug, nicht aber bei einem Beschwerde; Sozialhilfe; Ausland; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Unterstützung; Entscheid; Recht; Auslandaufenthalt; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeleistungen; Schweiz; Person; Vorinstanz; Ferien; Verwaltungsgericht; Bedürftigkeit; Leistung; Aufenthalt; Unterstützungswohnsitz; Kanton; Gemeinde; Anspruch; Dienste; Soziale; Sozialamt; Personen; Gallen; Regel
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4147/2016Staatshaftung (Bund)Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Urteil; Recht; Schaden; Rechtlich; Geber; Arbeitgeber; Fürsorge; Bundes; Fürsorgepflicht; Vorinstanz; Unterlassung; Krank; Hinweis; Schutz; Person; Entscheid; Arbeitsorganisation; Arbeitnehmer; Hinweise; Verfügung; Erkrankung; Verhalten; Genugtuung; Aufgr
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