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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 329 OR dal 2023

Art. 329 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 329

VIII. Tempo libero, vacanze e congedo

1 Il datore di lavoro deve concedere al lavoratore un giorno di libero alla settimana, di regola la domenica o se le circostanze non lo permettono, un giorno feriale intero.

2 Se condizioni particolari lo giustificano, il datore di lavoro può, eccezionalmente e con il consenso del lavoratore, raggruppare più giorni di libero a cui questi ha diritto o accordargli due mezze giornate di libero al posto di un giorno intero.

3 Il datore di lavoro deve inoltre concedere al lavoratore le ore e i giorni di libero usuali e, se il contratto è disdetto, il tempo necessario per cercare un altro lavoro.

4 Nel determinare il tempo libero si deve tener debitamente contro degli interessi del datore di lavoro e del lavoratore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 329 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT210201RechtsöffnungGesuch; Stelle; Gesuchstellerin; Beschwerde; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Schreiben; Rechtsöffnungstitel; Verweis; Schuldanerkennung; Überstunden; Ziffer; Arbeitsvertrag; Zusammen; Betrag; Forderung; Partei; Stunden; Zürich; Verzichte; Betreibung; Parteien; Gegenforderung; Zahlung; Bezahlte; Unrichtige; Nachtzuschläge; Nachtarbeit
ZHNP120018Kollokation Bonus; Ferien; Höhe; Klagte; Abgangsentschädigung; Konkurs; Ferientag; Recht; Freistellung; Ferientage; Klagten; Arbeitgeber; Klägers; Arbeitnehmer; Kollokation; Vorinstanz; Vergütung; Beklagten; Vergütung; Arbeitgebers; Gratifikation; Geschäftsjahr; Arbeitsverhältnis; Recht; Geschuldet; Entschädigung; Mitarbeiter; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUGSD 2010 15Wirtschaftliche Sozialhilfe. Pflicht zur Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm. Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. § 29 Absätze 3 und 4 SHG. Eine hilfebedürftige Person kann die Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm nicht mit der Begründung verweigern, ihr sei es momentan wichtiger, eine Lehrstelle zu finden.Arbeitsintegrationsprogramm; Beschwerde; Sozialhilfe; Beschwerdeführer; Kürzung; Teilzunehmen; Recht; Gesundheits; Auflage; Lehrstelle; Wirtschaftliche; Sozialdepartement; Gesuch; Teilnahme; Wichtiger; Müsse; Programme; Sozialdepartement; Verwaltungsbeschwerde; Lebensunterhalt; Gefunden; Gemeinde; Wirtschaftlichen; Gesuchsteller; Hilfe; Einsprache; Weisungen; Teilzunehmen
BSVD.2019.13 (AG.2020.252)24-Stunden-Betreuung (BGer-Nr. 2C_470/2020 vom 22. Dezember 2021)Arbeit; Arbeitnehmer; Beschwerde; Person; Werden; Betreuung; Haushalt; Personal; Personalverleih; Führe; Beschwerdeführer; Bundes; Betrieb; Privathaushalt; AaO; Rechtlich; Rechtliche; Partei; Stunden; -Stunden; -Stunden-Betreuung; Private; Stellt; Bestimmung; Geltung; Gemäss; Arbeitnehmerin; Beigeladene; Stehen; Geltungsbereich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 425 (8C_90/2016)Art. 8 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 16c Abs. 2 EOG; § 20 Abs. 1 und § 22 der Verordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau vom 18. November 1998 über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung). Eine Arbeitnehmerin, welche die Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16c Abs. 2 EOG aufgeschoben hat und in der Zeit bis zur Entlassung ihres Kindes aus dem Spital aus gesundheitlichen Gründen selbst voll arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnersatz wie bei Krankheit; § 22 Besoldungsverordnung widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 8 Abs. 1 BV und dem Vorrang des Bundesrechts nach Art. 49 Abs. 1 BV (E. 4-6). Mutter; Arbeit; Mutterschaft; Mutterschaftsentschädigung; Niederkunft; Anspruch; Beschwerde; Lohnfortzahlung; Aufschub; Krankheit; Lohnersatz; Spital; Woche; Kantons; Geboren; Wochen; Bundesrecht; Urlaub; Beschwerdeführerin; Gründen; Gesundheitlich; Thurgau; Mitarbeiter; Besoldung; Kindes; BesVO; Unfall; Bericht; Neugeborene; Arbeitsunfähigkeit
141 III 28 (5A_249/2014)Art. 80 Abs. 1 SchKG; Art. 1 LugÜ; Entsenderichtlinie (96/71/EG); Freizügigkeitsabkommen; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Kann definitive Rechtsöffnung gestützt auf ein österreichisches Urteil erteilt werden, in welchem eine Schweizer Gesellschaft zu Zahlungen an die österreichische Urlaubskasse für Bauarbeiter verpflichtet wurde? Begriff der Zivil- und Handelssache im Sinne von Art. 1 LugÜ und Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Anwendung auf den vorliegenden Fall (E. 3.1). Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Beurteilung, ob die Leistungen der österreichischen Urlaubskasse darunterfallen (E. 3.2.1-3.2.3). Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots gemäss Art. 9 Abs. 1 des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens für die Vollstreckung (E. 3.2.4). Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeitnehmer; Urlaub; Recht; Urteil; Recht; Verordnung; Arbeitgeber; Kasse; Sozial; Schweiz; österreichische; Entscheid; LugÜ; Urlaubsentgelt; Zivil; österreichischen; Forderung; Beschwerdegegnerin; Urteile; Sicherheit; Leistung; Vollstreckung; Mitgliedstaat; Soziale; Urlaubskasse; öffentlich-rechtlich; System

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5345/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesAudit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Instanz; Interne; Vorinstanz; ETH-Rat; Kündigung; Auditausschuss; Internen; Audits; Krasna; Verhält; Präsident; Rates; Arbeitsverhältnis; ETH-Rates; Recht; Gespräch; Beschwerdeführers; Bericht; Auditbericht; Auditausschusses; Mahnung; Urteil; Arbeitgeber; Verfügung; Leiter
A-5318/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Arbeit; Audit; Vorinstanz; Kündigung; ETH-Rat; Interne; Gespräch; Verhält; Arbeitsverhältnis; Audits; Krasna; Internen; Präsident; Rates; Recht; ETH-Rates; Auditausschuss; Mahnung; Ferien; Urteil; Verhalten; Leiter; Verfügung; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnisse; Angefochten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Streiff, von Känel, RudolphPraxiskommentar Art. 319-362 OR2012
Streiff, von KaenelPraxiskommentar Art. 319 -362 OR2009
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