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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 326aOR from 2023

Art. 326a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 326a 2. Piece work rates

1 Where by contract the employee carries out piece work, the employer must inform him of the applicable rate of pay before the start of each task.

2 Should the employer fail to give such information, he must pay the going rate for identical or comparable work.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4544/2019MehrwertsteuerBeschwerde; MWSTG; Beschwerdeführerin; Fremdarbeit; Steuer; Vorinstanz; Arbeit; Rechnung; Urteil; Leistung; Fremdarbeiten; Material; Arbeitsleistungen; Reine; Ermessen; Umsatz; BVGer; MWSTG; AMWSTG; Steuerperiode; Ermessens; Recht; Höhe; Rechnungen; Mehrwertsteuer; Schätzung; Verbucht; Gewiesenen; Einsprache; Liegende
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